Regionalplanung
VKU-Landesgruppe zum Gesetz zur Änderung der Regionalplanung

Zu vom Brandenburger Landtag beschlossenem Gesetz zur Änderung der Regionalplanung erklärt der Vorsitzende der Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Harald Jahnke:

12.04.19

„Wir begrüßen, dass mit dem Gesetz die Mitwirkungsrechte kleinerer Kommunen in den Regionalversammlungen gestärkt werden. Dieser Schritt war überfällig. Er kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Akzeptanz bei Planungsergebnissen für Windkraftprojekte bei den Bürgerinnen und Bürgern erhöht wird. Auch die neu gegründete Servicestelle Wind kann dazu maßgeblich beitragen.

Die Einführung eines faktischen Windkraft-Moratoriums, welches besagt, dass raumbedeutende Windkraftanlagen ab Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses zu einem neuen Regionalplan für die Dauer von zwei Jahren vorläufig unzulässig sind, verfehlt jedoch die eigentliche Zielstellung.

Brandenburg kann sich keine Rolle rückwärts in seiner Energie-und Klimapolitik leisten. Gleichwohl müssen Windnutzungsflächen in einem integrativen raumplanerischen Prozess so ausgewiesen werden, dass sowohl die Interessen und Wertschöpfung der Kommunen als auch die für die Energiewende notwendigen Windnutzungsflächen gegeben sind.“

Im Planungsrecht seien bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten vorhanden, dem ungesteuerten Bau (Wildwuchs) außerhalb von geeigneten Gebieten vorzubeugen.

In Berlin-Brandenburg sind 57 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Berlin-Brandenburg leisten jährlich Investitionen in Höhe von 1,044 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von über 4,4 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für mehr als 15.000 Beschäftigte.