Die bayerischen kommunalen Wasserversorger fordern zum Tag des Wassers: Wir brauchen ernsthaften, vorsorgenden Wasserschutz mit allen 21.03.24

München, 21.03.2024: Zum morgigen Weltwassertag 2024, ein Jahr nach unserem erfolgreichen Eintreten für den Wasserschutz im bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP), machen die kommunalen Wasserversorger klar: Ein vorsorgender und ernsthaft durchgeführter Wasserschutz ist das A und O für die Sicherung unseres Wassers. Dieser ist die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern. Für den Erhalt dieser Lebensgrundlage brauchen wir ausreichend geschützte Flächen, Schutz vor Einträgen und eine wirksame Verbrauchsmessung wie auch Kontrolle aller Wasserentnahmen. In den letzten 10 Jahren wurde in Bayern nach unserem Kenntnisstand ca. 20% weniger Grundwasser neu gebildet (gegenüber 1971-2000). Dabei ist es grundsätzlich eine zentrale staatliche Aufgabe, die Wasserressourcen für die Bevölkerung vorbeugend zu sichern, zu schützen und wieder herzustellen. Ein Wasserentnahmeentgelt braucht es hierfür allerdings nicht!

Bisher liegt uns kein Gesetzesentwurf vor, dennoch ist für die öffentlichen Wasserversorger klar: Ein Instrument wie ein Wasserentnahmeentgelt würde zu erheblich mehr Bürokratie und zu erhöhten Wassergebühren bzw. -preisen für die Bevölkerung führen. Zum jetzigen Zeitpunkt, in dem sich die Staatsregierung die Entbürokratisierung vorgenommen hat, ist es ein kontaproduktiver Vorgang, weitere Verwaltungsstrukturen zu schaffen für die Erhebung einer in Bayern völlig neuen, zusätzlichen Abgabe. Ein mehr an Bürokratie ist vorprogrammiert. Sie kostet Geld, das unsere Bürger zusätzlich belastet. Eine Höhe des Wasserentnahmeentgeltes, die ernsthafte Anreize zum Wassersparen setzen würde, ist zudem nicht vertretbar.

Politisch angekündigt steht das Wasserentnahmeentgelt dennoch im Raum. Unsere Mindestanforderungen dazu sind deshalb:

Alle Wasserentnahmen, also auch die der Landwirtschaft, sind einzubeziehen, zu messen und zu kontrollieren.

Ausschließliche, zweckgebundene Verwendung für den vorsorgenden Wasserschutz und Transparenz bei der Mittelverwendung.

Minimale Verwaltungskosten und einfacher Vollzug.

Gleiche Abgabensätze für alle; keine Ausnahmeregelungen. Die die Bevölkerung versorgende, kommunale Wasserwirtschaft darf gegenüber anderen Wassernutzungen nicht benachteiligt werden.

Einen wirklichen Wasserschutz würde man in Bayern zum Beispiel durch die konsequente und zügige Ausweisung von Wasserschutzgebieten voranbringen. Hier hinkt Bayern gewaltig hinterher. Und statt einfach zu verlängernde, immerzu neu zu beantragende Wasserrechtsverfahren sind für die öffentlichen Wasserversorger aufwändig und zeitraubend. Beide Verfahren müssen im Sinne einer Entbürokratisierung zügig abzuschließen sein. Dies ist insbesondere groß zu schreiben, wenn landwirtschaftliche Stilllegungsflächen wegfallen, der Schutz vor Nitratüberschüssen nicht konsequent umgesetzt und Pestizideinsatz aus Brüssel heraus nicht begrenzt werden sollte.

Vergleichbar zu § 2 EEG, der der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen der Erneuerbaren Energien pauschal ein „überragendes öffentliches Interesse“ zuerkennt, sollte auch im Wasserrecht die Feststellung aufgenommen werden, dass die Errichtung, Instandhaltung und der Betrieb von Wasser- und Abwasserinfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Die Landesgruppe Bayern im VKU e.V. spricht sich für konstruktive Gespräche auf oberer politischer Ebene aus, wie die bayerische Wasserzukunft 2050 ressortübergreifend umgesetzt wird. Parallel dazu begleiten wir bereits mit diversen Vorschlägen den Runden Tisch Wasser in den Fachebenen der Staatsministerien.

 

 

 

 

 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023

In Bayern sind 214 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Bayern leisten jährlich Investitionen in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von fast 18 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 41.000 Beschäftigte.