Ende April 2023 wurde die VKU-Landesgeschäftsstelle in einem Schreiben des Umweltministeriums über den aktuellen Sachstand zur Instandhaltung von Asbestzement-Rohren informiert. Es ist das Ergebnis des Fachgesprächs Asbest, welches im Oktober 2022 stattfand und an dem Franz Rauch, stellvertretender Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Bayern, teilnahm.
In dem Schreiben wird aufgeführt, dass nach derzeitiger Rechtslage der Einsatz von Inliner-Verfahren als zulässige Instandhaltung für vorhandene erdverlegte AZ-Rohre an Ort und Stelle anzusehen ist, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegen keine Beschädigungen der AZ-Rohre vor, deren Behebung über eine Instandhaltung des AZ-Rohrs hinausgehen.
- Das angewendete Verfahren führt nicht zu einem großflächigen dauerhaften Verbund des Inliners mit dem AZ-Rohr.
- Die Rohrleitungsfunktion muss nach der Instandhaltung nicht nur vorübergehend gewährleistet sein.
- Die Vorgaben für Instandhaltungsarbeiten nach der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 sind zu berücksichtigen.
Die Gefahrstoffverordnung befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird voraussichtlich nach dem Sommer veröffentlicht. Auf Nachfrage stellen wir Ihnen das detaillierte Schreiben des Umweltministeriums gerne zur Verfügung. Zudem können Sie Anne-Sophie Dörnbrack sehr gerne mit Ihren positiven und negativen Praxisberichten kontaktieren.