10H-Regelung: Mindestabstand Windkraftanlagen 04.12.17

9. Juli 2015

Stellungnahme zum Windenergieerlass
Am 09.07.2015 wurde die Geschäftsstelle vom StMWi um Stellungnahme zum Entwurf des neuen Windenergieerlasses gebeten. Die Änderungen betrafen im Wesentlichen die Einführung der 10 H-Abstandsregelung, Regelungen zum Naturschutz, den besonderen Schutz von UNESCO-Welterbestätten gemäß Zielen des LEP sowie die Einführung von Schutzzonen um Erdbebenmessstationen.

06. März 2015

Verfassungsrechtliche Prüfung der 10H-Regelung
Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag, SPD, Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen, haben am 04.03.2015 ihre Klage gegen die 10H-Regelung vorgestellt und am 6. März 2015  beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Letztlich handelt es sich um zwei unterschiedliche rechtliche Ansätze, die sie inklusive der Klageschriften bspw. bei der SPD-Landtagsfraktion abrufen können.

21. November 2014

10H-Regelung in Kraft getreten
Die Änderungen der BayBO zu Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind am 21.11.2014 in Kraft getreten. Das StMI hat Ersthinweise zur 10H-Regelung hier veröffentlicht. Die Zuständige Regierungsrätin in der Obersten Bayerischen Baubehörde hat zudem einen Überblick verfasst

Bestandsschutz
Bestehende Flächennutzungspläne behalten ihre Geltung, sofern die Gemeinde ihrer Fortgeltung nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten widerspricht. Betroffene Nachbargemeinden haben ebenfalls die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist der Fortgeltung bestehender Flächennutzungspläne zu widersprechen.

Gemeindefreie Gebiete
Für Gemeindefreie Gebiete bleibt die 10H-Regelung grundsätzlich bestehen. Den betroffenen Gemeinden steht es jedoch frei, einem geringeren Abstand zuzustimmen. Die sonst als Voraussetzung für die Bauleitplanung notwendige Eingemeindung gemeindefreier Gebiete ist nicht notwendig.

Vetorecht der Nachbargemeinde
Das in den vorangegangenen Gesetzentwürfen vorgesehene Vetorecht der Nachbargemeinden ist in der letzten Fassung des Gesetzes weggefallen. Es ist lediglich auf eine einvernehmliche Festlegung des Mindestabstands hinzuwirken. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist grundsätzlich nicht von der Zustimmung der Nachbargemeinde abhängig.

11. November 2014

Brief der Landesgruppe an Landtagsabgeordnete
Die Landesgruppe Bayern hatte im Vorfeld der letzten Lesung des Gesetzentwurfes im Plenum am 12. November 2014 die Abgeordneten Aigner, Kreuzer und Huber in einem Brief zu einem Moratorium der 10H-Regelung während des bis Mitte Februar 2015 stattfindenden Energiedialogs aufgerufen, um einen ergebnisoffenen Prozess zu gewährleisten.

31. Juli 2014

Gemeinsamer Brief mit Verbänden und Unternehmen
Die Landesgruppe beteiligt sich an einem gemeinsamen Brief mit dem Bayerischen Bauindustrieverband, dem BWE Bayern, der Verbraucherzentrale Bayern, des Bündnis Bürgerenergie, der Naturstrom AG und der Ostwind Gruppe an den Fraktionsvorsitzenden der CSU im Bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer. Dieser wird auch Ministerpräsident Seehofer sowie den MdL relevanter Ausschüsse zur Kenntnis gegeben. Inhaltlich werden nochmals die bereits in Stellungnahmen, Anhörung, Briefen und Gesprächen ausgeführten Kritikpunkte unterstrichen.

08. Juli 2014

Brief an den Wirtschaftsausschuss
Die VKU-Landesgruppe Bayern bittet in ihrem Brief an den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Erwin Huber, im Nachgang zur Anhörung am 03. Juni 2014 zum BayBO-Entwurf, das Expertenvotum zur Ablehung der 10H-Regelung entsprechend zu würdigen. Weiterhin unterstreicht sie die aus ihrer Sicht zentralen Aspekte für die weitere Handhabung: Bestandsschutz, potentieller Schadensersatz und zeitnahes Monitoring. Darüber hinaus regt die Landesgruppe die weitere Beratung im Rahmen der neuen „Plattform Energie“ beim Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie an.

03. Juli 2014

Anhörung des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag
In der Anhörung sprachen sich die VKU-Landesgruppe Bayern sowie zehn weitere Experten gegen die geplante Änderung der BayBO aus. Prof. Kment, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht an der Universität Augsburg, hielt darüber hinaus Schadenersatzansprüche für bereits erfolgte Investitionsentscheidungen auf Grundlage bestehender Pläne für möglich. Eine Zusammenfassung der Anhörung finden Sie beim Bayerischen Landtag.

02. Mai 2014

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung der BayBO
Die VKU-Landesgruppe Bayern nimmt Stellung zur geplanten 10H-Regelung - Änderung der Bayerischen Bauordnung.