Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze tragen dazu bei, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Zur Umsetzung des WPG stehen derzeit die kommunalen Spitzenverbände im Austausch mit dem zuständigen StMWi.
Gemäß einer gemeinsamen Sprachregelung von StM Aiwanger und den KSV sollen „die einzelnen Städte und Gemeinden planungsverantwortliche Stellen werden, aber interkommunal flexibel zusammenarbeiten können.“ Zudem gibt das StMWi ein klares Bekenntnis zur Konnexität ab und stellt Vereinfachungen sowie wichtige vorbereitende Unterstützungsmaßnahmen in Aussicht. Darüber hinaus soll den Kommunen die Möglichkeit geboten werden, interkommunale Wärmepläne zu erstellen. Nach der Sprachregelung sollen zudem bereits bestehende oder in der Planung befindliche Wärmepläne möglichst unbürokratisch anerkannt werden. Kehrbuchdaten sollen durch die planungsverantwortlichen Stellen abgerufen und der Bayerische Energie-Atlas noch stärker an die Wärmebedarfe der Kommunen angepasst werden. Mit den erforderlichen Regelungen rechnen die KSV bis Mitte des Jahres, was sich mit den Informationen der LGGSt deckt.