VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg begrüßt Empfehlungen des Rechnungshofes 02.09.20

In seiner neuen Denkschrift mahnt der Landesrechnungshof Optimierungen bei der Ausgestaltung der Förderprogramme an. Die VKU-LG Baden-Württemberg unterstützt die Empfehlungen des Rechnungshofs. Regionen, in denen kein wirtschaftlicher Ausbau möglich ist, sind auf Fördermittel angewiesen und brauchen zielgerichtete, praxistaugliche Förderprogramme.

Es ist hinlänglich bekannt: Der Breitbandausbau in Baden-Württemberg ist noch nicht so weit wie er sein sollte. In Home-Office-Zeiten wird dies mehr denn je deutlich. Ohne das Engagement der kommunalen Unternehmen und die Förderung durch das Land würde es noch kritischer aussehen.

Geld allein ist nicht alles: Damit die Gelder optimal genutzt werden können, kommt es auf die praxis- und zielgerichtete Ausgestaltung der Förderprogramme an. Hier bestätigt der Rechnungshof mit seiner Denkschrift die Forderungen des VKU. So mahnt der Rechnungshof beispielsweise die Landesregierung an, die Förderung von FTTC auf FTTB/H umzustellen.

Das bedeutet: Es sollten nur noch Ausbauprojekte gefördert werden sollten, bei denen Glasfaser bis in die Haushalte bzw. Betriebe (FTTB/H) gelegt werden – und nicht wie beim FTTC lediglich bis zum Verteilerkasten auf der Straße. Grund: Bei FTTC wird auf der Strecke vom Verteilerkasten bis zum Haus lediglich Kupfer gelegt, was zu deutlichen Einbußen bei der Surfgeschwindigkeit führt. „FTTC-Netze sind nicht gigabitfähig und erfüllen weder den heutigen noch künftigen Bedarf an hohen Bandbreiten. Solche kurzsichtigen Investitionen widersprechen dem Anspruch des Ländles, digitale Zukunftsregion zu werden. Der Rechnungshof stellt zurecht fest: FTTB ist die einzig nachhaltige Investition in Glasfaserausbau, um die Netzgeschwindigkeit spürbar zu verbessern und den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken. Für den Glasfaserausbau braucht Baden-Württemberg eine praxisnahe Förderung, ausgerichtet auf FFTB“, so der Vorsitzende der VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg, Dr. Achim Kötzle. Derzeit sind lediglich 4,2 % der Haushalte und sogar lediglich 3,4 % der Gewerbebetriebe mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet.

Doch auch bei der Nachfrage nach FTTB-Anschlüssen setzt die Kritik des Rechnungshofes an. Es sei unwirtschaftlich, wenn mit hohem finanziellen Aufwand Glasfasernetze ausgebaut würden, die dann nicht die entsprechende Nachfrage erhielten. Grund: Zwar wünschen viele Haushalte und Gewerbebetriebe schnellere Bandbreite der nachträgliche Anschluss ans Glasfasernetz ist jedoch kostspielig. Die Lösung ist, die Nachfrage zu fördern. Das empfiehlt nun auch der Rechnungshof. Konkret schlägt die VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg vor: Anschlusswillige Haushalte erhalten damit einen Teil der Kosten. „Voucher fördern die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen erheblich, wodurch der Netzausbau wirtschaftlich attraktiver wird. So tragen sie zu einem schnelleren Breitbandausbau bei“, so Kötzle. Das Land müsse daher schleunigst die Voucher-Förderung ermöglichen, damit die enormen finanziellen Mittel effizienter und wirksamer genutzt werden.

 

In Baden-Württemberg sind 205 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Baden-Württemberg leisten jährlich Investitionen in Höhe von knapp 1,5 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für knapp 33.000 Beschäftigte.