Stuttgart, 02.06.2022. Das Bundeswirtschaftsministerium hat vor einigen Tagen das sogenannte Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der VKU hat dazu eine Stellungnahme eingereicht, in der er vor allem die geplante Pönalisierung von Gaskraftwerken und KWK-Anlagen kritisiert. Dies habe enorme Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeversorgung durch die Stadtwerke vor Ort.
„Das Anliegen der Bundesregierung, sich bestmöglich auf eine Gasmangellage vorzubereiten, ist richtig. Die Sorge vor den erheblichen ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Lage treibt auch die Kommunalwirtschaft um. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch vollkommen ungeeignet, um darauf angemessen zu reagieren. Im Gegenteil: Das Gesetz würde in einer Lage, die ohnehin schon von erheblicher Unsicherheit geprägt ist, die kommunale Energiewirtschaft strukturell schwächen und damit die Versorgungssicherheit gefährden“, so der VKU-Landesgruppenvorsitzende Klaus Eder.
Das gelte vor allem für die geplante Pönalisierung der Erdgasverstromung. Sie sei unnötig und schädlich. „Dieser schwere Markteingriff würde in einer Krisensituation keine sinnvolle Lenkungswirkung entfalten und lediglich zu Mehrkosten in Milliardenhöhe für die kommunalen Energieversorger führen, die am Ende ihre Kundinnen und Kunden bezahlen müssen“, so Eder weiter. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf betont der VKU, dass auch ohne eine Pönale der stark steigende Gaspreis und die im Gesetzentwurf geplante temporäre Rückkehr der Kohlekraftwerke an den Strommarkt die Gasverstromung durch Marktmechanismen stark beschränken werde.
Besonders problematisch ist der Gesetzentwurf für kommunale klimafreundliche KWK-Anlagen, die gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung droht, die sichere Wärmeversorgung der privaten Haushalte und geschützten Kunden zu gefährden. Um die Wärmeversorgung aufrecht zu erhalten, wird sie durch die Pönale nur teurer. Das kann angesichts der ohnehin schon hohen Energiekosten niemand wollen. Damit wird zudem ein falsches Signal gesendet, da die Fernwärme insbesondere im urbanen Raum zukünftig eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung der Wärme spielen wird“, unterstreicht Eder.
Ein weiteres Problem für kommunale Energieversorger: Langfristig verkaufte Strommengen müssten am Markt zu Höchstpreisen neu beschafft werden. Auch dies geht zu Lasten der Unternehmen und am Ende auch der Kundinnen und Kunden. Hier muss dringend nachgebessert werden. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen des Gesetzes für die Energieversorgung vor Ort, ist es auch wichtig, dass die Landesregierung in Baden-Württemberg den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene eng begleitet.
Sollte der Gesetzgeber dennoch an der Pönalisierung festhalten, muss insbesondere zwingend im Gesetz definiert werden, wie die auslösende Störung oder Gefährdungssituation beschaffen sein soll – etwa geknüpft an die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas. Darüber hinaus bedarf es einer verbindlichen Entschädigungsregelung für die betroffenen Kraftwerke und KWK-Anlagen. Entsprechende Hilfe für die gasgebundene Energieerzeugung sind bei eskalierenden Preisen ohnehin notwendig, um Versorgungssicherheit entlang der Lieferkette auch organisatorisch aufrecht zu erhalten. Die energiewirtschaftlichen Verbände haben dazu entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Zusammenfassend sagt daher Eder: „Für diesen Gesetzentwurf gilt daher: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Der hier vorgeschlagene Weg führt in eine energiepolitische Sackgasse.“
In Baden-Württemberg sind 211 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Baden-Württemberg leisten jährlich Investitionen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von mehr als 14 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 34.000 Beschäftigte.