UBA zur Relevanzbewertung von Pestizid-Metaboliten im Trinkwasser 16.05.25

Das Umweltbundesamt hat aktuelle Informationen zur trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen veröffentlicht. Demnach können die im Pflanzenschutzrecht erfolgenden Relevanzeinstufungen von Pestizid-Metaboliten nicht 1:1 auf das Trinkwasserrecht übertragen werden. Das ist insbesondere für die ausstehende Bewertung der Metabolite von S-Metolachlor und TFA wichtig.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat kürzlich einen Sachstand der trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen veröffentlicht. Dieser ist seit kurzem auf der UBA-Webseite unter dem folgenden Link eingestellt: Sachstand der trinkwasserrechtlichen Relevanzbewertung von Metaboliten von Pestizid-Wirkstoffen | Umweltbundesamt.

In diesem Zusammenhang weist das UBA richtigerweise darauf hin, dass die im Pflanzenschutzrecht erfolgenden Relevanzeinstufungen von Pestizid-Metaboliten nicht 1:1 auf das Trinkwasserrecht übertragen werden können. Insbesondere in Bezug auf S-Metolachlor als auch TFA hatten wir hierauf gegenüber BMG und UBA immer hingewiesen.

Das UBA kündigt auch an, dass zu dem Entwurf einer UBA-Empfehlung nach § 18 TrinkwEGV in Kürze ein erstes Abstimmungsverfahren eingeleitet werden soll, zunächst mit den Ländern, sodann mit Verbänden wie dem VKU. Hierzu steht der VKU bereits mit dem Bundesgesundheitsministerium im Austausch.

Zur UBA-Information im Einzelnen

Das UBA weist darauf hin, dass die Europäische Kommission (EU KOM) die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beauftragt hat, aufgrund der unterschiedlichen Ansätze in der Relevanzbewertung von Pestizid-Metaboliten in den verschiedenen Rechtsbereichen bis Dezember 2024 eine Empfehlung zur Relevanzbewertung von Metaboliten für Trinkwasser zu erstellen. Diese solle den Mitgliedstaaten eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorgaben der EU- Trinkwasserrichtlinie geben. Basierend auf dieser Empfehlung werde die WHO zudem eine Liste von bekannten Pestizid-Metaboliten mit entsprechender Einstufung als „relevant“ und „nicht relevant“ erstellen. Die Veröffentlichung dieser Empfehlung inklusive Liste wurde jedoch um sechs Monate verschoben und sei nun für Juni 2025 angekündigt.

Das UBA hat daher in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Veröffentlichung der Empfehlung nach § 18 Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) so lange zurückgestellt, bis die Empfehlung der EU KOM/WHO zur Verfügung steht, um das nationale Vorgehen möglichst auf diese Empfehlung abstimmen zu können. Es ist jedoch beabsichtigt, zu dem Entwurf einer UBA-Empfehlung nach § 18 TrinkwEGV in Kürze ein erstes Abstimmungsverfahren einzuleiten (zunächst mit den Ländern, sodann mit Verbänden), verbunden mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sich insbesondere durch die erwartete Empfehlung der EU KOM/WHO noch inhaltliche Änderungen ergeben können.

Das UBA weist darauf hin, dass für die Einstufung und Bewertung von nicht relevanten Pestizid-Metaboliten (nrM) im Trinkwasser (Anwendung von § 7 Absatz 3 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverändert die veröffentlichte Liste des UBA zu den Gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW) für nicht relevante Metaboliten (nrM) von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln (PSM) gilt.

Relevanzeinstufung der einzelnen Pestizid-Metaboliten

Das UBA führt ferner aus, dass die Richtlinie (EU) 2020/2184 den Mitgliedstaaten (lediglich) allgemeine Kriterien für die Einstufung von Pestizid-Metaboliten als nrM oder rM vorgibt. Diese Kriterien sind in Anlage 2 Teil I TrinkwV umgesetzt. Präzisere Vorgaben existieren bislang nicht. Die Einstufung der einzelnen Pestizid-Metaboliten erfolge daher anhand dieser Kriterien grundsätzlich im Einzelfall beim Vollzug der Vorschriften. Um jedoch auf eine stärkere Harmonisierung der Einstufungspraxis in den Mitgliedstaaten hinzuwirken, habe die Europäische Kommission die Initiative für eine Empfehlung ergriffen. Darüber hinaus bezweckt das UBA auf nationaler Ebene mit der Empfehlung nach § 18 TrinkwEGV ebenfalls, dass die Einstufung von Metaboliten einheitlich und auf aktueller wissenschaftlicher Basis erfolgt.

Die im Pflanzenschutzrecht erfolgenden Relevanzeinstufungen von Pestizid-Metaboliten können laut UBA jedoch nicht 1:1 auf das Trinkwasserrecht übertragen werden. Im Pflanzenschutzrecht gäbe es einen empfehlenden Leitfaden der Europäischen Kommission (DG SANCO) zur Bewertung der Relevanz von Metaboliten im Grundwasser von Stoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Im Pflanzenschutzrecht werden zudem alle Metaboliten eines Pestizid-Wirkstoffes pauschal als relevant (im Grundwasser) ein- bzw. umgestuft, wenn der Pestizid-Wirkstoff zum Beispiel eine Einstufung als Kanzerogen nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) erhält, auch wenn inzwischen möglicherweise neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Metaboliten vorliegen.