Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
VKU aktualisiert FAQ zur Umsetzung der Sauberen Fahrzeuge Richtlinie 27.08.21

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz setzt die Vorgaben einer EU-Richtlinie um und legt verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw und Busse im ÖPNV fest, die bei der öffentlichen Auftragsvergabe für die Beschaffung vorgegeben werden. Der VKU hat die Gesetzgebung auf europäischer und nationaler Ebene intensiv begleitet und bereits im Juni 2021, kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes, ein erstes FAQ vorgelegt.

Unser aktualisiertes FAQ zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20.06.2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften finden Sie im VKU-Mitgliederbereich.

Das Beschaffungsziel des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes gilt für den jeweiligen Auftraggeber für alle Beschaffungen im gesamten Referenzzeitraum. Die Länder sind jedoch ermächtigt, eigene Regelungen für die Umsetzung in ihrem Zuständigkeitsbereich mit etwaigen Ausnahmen zu erlassen. Hier können länder-, regionen- oder metropolenbezogene Strukturunterschiede in Form von Wirtschaftskraft, Luftqualität oder Bevölkerungsdichte bei der Einhaltung der Mindestziele berücksichtigt werden. Daher wird der VKU über seine Landesgruppen auch die Initiativen der Bundesländer begleiten.

Eine erste Einschätzung ergab, dass die Bundesländer sich aktuell noch in einer frühen Phase der Prüfung hinsichtlich eigener Regelungen befinden oder aktuell einen Fokus auf den ÖPNV – aufgrund der Mindestziele für Busse – gelegt haben. Erfreulich ist jedoch, dass die erheblichen Mehrkosten der Beschaffung von sauberen Fahrzeugen und der dafür notwendigen Infrastruktur durch entsprechende Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene flankiert werden. So hat der Bund einen ersten Förderaufruf „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ (Richtlinie KsNI) am 2. August 2021 gestartet, der noch bis zum 27. September 2021 läuft. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter www.bag.bund.de.

Auf Landesebene stehen ebenfalls verschiedene Förderprogramme zur Verfügung – wie beispielweise in Niedersachsen im Maßnahmenprogramm zum Klimaschutz, das auch neue Förderschwerpunkte für den Bereich der klimafreundlichen Mobilität enthält.