Entwicklung standardisierter Marktprozesse für GPKE und WiM

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Am 21.11.2022 hat die Beschlusskammer 6 der BNetzA das Festlegungsverfahren „Universalbestellprozesszur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) abgeschlossen und den Beschluss sowie die Änderungen der Anlage1: GPKE und Anlage2: WiM Strom und die dazugehörigen unverbindlichen Lesefassungen veröffentlicht.“

BNetzA-Beschluss „Universalbestellprozess“ und Anlagen:

Beschluss:

221121_BK6-22-128_BNetzA_Beschluss_Universalbestellprozess

GPKE:

221121_BK6-22-128_GPKE_Anlage1_Lese

221121_BK6-22-128_GPKE_Anlage1_Aend

WiM Strom:

221121_BK6-22-128_WiM_Anlage2_Lese

221121_BK6-22-128_WiM_Anlage2_Aend

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Die für den Stromnetzzugang zuständige BK 6 der BNetzA hat am 12.05.2022 ein Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess) eröffnet. Sie setze sich damit das Ziel, die Nutzung des wachsenden Leistungsspektrums von intelligenten Messsystemen zu vereinfachen und zu automatisieren.

Dies erhöhe bei allen partizipierenden Akteuren die Effizienz und ermöglicht sowohl Netzbetreibern als auch Lieferanten, sich eine auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Datenlage standardisiert zu beschaffen und dadurch u.a. die Notwendigkeit für steuernde Eingriffe schnell zu erkennen und diese zu veranlassen.

Konsultationsbeiträge können bis spät. 22.06.2022 abgegeben werden. Die BNetzA plant, die konsultierten Änderungen an der Marktkommunikation zum Umsetzungstermin 01.10.2023 für verbindlich zu erklären.

Der VKU wird sich mit einer Stellungnahme am Festlegungsverfahren beteiligen. Hierzu werden in wöchentlichen gremienübergreifenden Meetings (Teams) die entsprechenden Hinweise und Kommentare abgestimmt. Die Bearbeitung der VKU-Stellungnahme kann jederzeit online über den VKU-Sharepoint erfolgen.

Hintergrund:

Mit der zunehmenden Verbreitung von intelligenten Messsystemen sowie der Ausweitung ihres Leistungsumfangs kann der Messstellenbetreiber sukzessive sein Leistungsangebot erweitern und neue Leistungen für Marktteilnehmer anbieten. Dazu zählen u.a. die Übermittlung von Netzzustandsdaten, IST-Einspeiseleistung und perspektivisch auch die Steuerung von Anlagen und Verbrauchseinrichtungen über das iMS.

Der Beschlusskammer sei es ein Anliegen, diese Entwicklung durch die Bereitstellung standardisierter Marktprozesse zu begleiten. Diese sollten eine schnelle massengeschäftstaugliche Abwicklung der damit verbundenen Angebots-, Bestell-, Reklamations-, Konfigurations- sowie Abrechnungsaufgaben ermöglichen. Ziel sei es, auf Basis der bereits bekannten Prozesse zum Austausch der Zählzeitdefinitionen universelle Begleitprozesse zu definieren, die sowohl für die Bestellung eines Tarifanwendungsfalls durch Netzbetreiber und Lieferanten, sowie perspektivisch ebenso für die Bestellung eines Schaltkanals oder eines Schaltplans genutzt werden können. Die Liste der mittels dieser Prozesse standardisiert beim Messstellenbetreiber bestellbaren Leistungen (sog. Konfigurationsliste) werde durch die beim BDEW angesiedelte Expertengruppe EDI@Energy unter Beteiligung der Bundesnetzagentur gepflegt und solle auf Antrag der Marktteilnehmer kurzfristig erweiterbar sein.

Um zukünftig auch solche Anforderungen besser umsetzen zu können, die nicht mehr nur auf einzelne Marktlokationen, sondern auf den Netzanschlusspunkt abstellen, beabsichtige die Kammer zudem die Einführung eines eindeutigen und unveränderlichen Identifikationskennzeichens, der Netzlokations-ID. Die Netzlokation verbinde eine oder mehrere Marktlokationen unabhängig der Energieflussrichtung über genau eine Leitung mit dem Netz. Hierauf könne dann, z.B. im Rahmen des "digitalen Netzanschlusses" als Anknüpfungspunkt für Vorgaben des Netzbetreibers zur Leistungskurve am Netzanschluss oder für die Abrechnung von Blindarbeit, referenziert werden.

Die Vorgaben zum Universalbestellprozess und damit verbundene Änderungen an bestehenden Prozessen nebst Einführung der Netzlokations-ID schlagen sich in der GPKE und der WiM nieder.

Die GPKE enthalte darüber hinaus die beabsichtigte Ausweitung des Kontaktdatenaustauschs auf weitere Marktteilnehmer. Dadurch werde ein einheitlicher Kontaktdatenaustausch zwischen den Marktteilnehmern ermöglicht. Ferner seien kleinere Änderungen zur Klarstellung bzw. zur Optimierung in beiden Prozessdokumenten enthalten.

VKU-Kommentierung und "Grundsätzliche Punkte" des VKU:

220622 BNetzA Konsultation Universalbestellprozess VKU Grundsätzliche Punkte_fin

220622 BK6-22-128_ExcelVorlage_VKU-Kommentierung_fin

Folgende Inhalte stellt die BNetzA zur öffentlichen Konsultation:

GPKE:

Konsultationsfassung GPKE Vergleichsversion (Änderungen markiert)
Konsultationsfassung GPKE Leseversion

WiM:

Konsultationsfassung WiM Vergleichsversion (Änderungen markiert)
Konsultationsfassung WiM Leseversion

Weitere Dokumente:

Excel-Formular zur Abgabe der Stellungnahmen

Um dem Markt die Bewertung der zur Konsultation gestellten Dokumente insbesondere mit Blick auf zukünftig verfügbare Produkte rund um Steuervorgänge unter Einsatz eines iMS zu erleichtern, hat die Beschlusskammer die bestehenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen prägnant zusammengefasst:

Erläuterungen zu rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen