Energiewende
Gesetzgeber beschließt Genehmigungsbeschleunigung für Wärme und Windenergie

Der Bundesrat hat am 11. Juli einem wichtigen Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zugestimmt. Es beschleunigt die Genehmigung für den Ausbau neuer Windenergie, Wärmeerzeugung und Wärmespeicher.

24.07.25

© 

c.toyechkina.stock.adobe.com

Gesetzgeber beschließt Genehmigungsbeschleunigung für Wärme und Windenergie

Um die Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sicherzustellen, beschloss der Bundestag am 10. Juli 2025 umfangreiche Änderungen im Genehmigungs- und Planungsrecht. Dem stimmte der Bundesrat am 11. Juli zu. Damit werden Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie der Wärmeerzeugung und -speicherung beschleunigt.

Ziel des Gesetzes ist es, zulassungsrechtliche Bestimmungen der RED III einheitlich und kohärent umzusetzen. Der VKU begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes und betont die Bedeutung für Energiewendeprojekte kommunaler Unternehmen. Die Verfahrensbeschleunigungen geben den Stadtwerken mehr Planungssicherheit.

Dies gilt insbesondere für Vorhaben innerhalb sogenannter Beschleunigungsgebiete. Windkraftanlagen in diesen Gebieten sollen künftig in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen genehmigt werden.

Kritisch sieht der VKU jedoch die Einschränkungen für Windenergievorhaben außerhalb ausgewiesener Gebiete. Der Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses nach Erreichung der Flächenziele kann es Stadtwerken erschweren, kommunalpolitischen Rückenwind für Windenergievorhaben zu erhalten, zumal diese bereits dann unzulässig sein sollen, wenn das Landschaftsbild lediglich „berührt“ wird.

Auch die Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Wärme profitiert von den Gesetzesänderungen. Dies hilft den Stadtwerken bei der Transformation der Fernwärmeversorgung. Weitere Genehmigungserleichterungen erhofft sich der VKU vom geplanten Geothermie-Beschleunigungsgesetz, welches jetzt ebenfalls zügig vom Bundeskabinett beschlossen und dem parlamentarischen Verfahren zugeführt werden sollte (VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes).

Denn der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern ist für kommunale Unternehmen von großer Tragweite. Sie wollen künftig Millionen Haushalte sowie Gewerbe- und Industriekunden mit klimaneutraler Wärme versorgen.

Insgesamt fällt das Fazit des VKU zum beschlossenen Gesetz positiv aus. Durch die Schaffung von Genehmigungserleichterungen wird der Ausbau erneuerbarer Wärmeversorgung und der Windenergie beschleunigt und die Planungssicherheit verbessert.

Im Detail sind die Forderungen des VKU in seiner Stellungnahme nachzulesen. Der VKU wird die Umsetzung des Gesetzes begleiten und auf eventuelle Fehlsteuerungen hinweisen.