Rechtsgutachten zur nationalen Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland
Am 9. September 2025 wurde durch das EU-Parlament die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und dadurch die Grundlage zur Erweiterten Herstellerverantwortung für Alttextilien geschaffen.
08.12.25
Am 9. September 2025 wurde durch das EU-Parlament die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und dadurch die Grundlage zur Erweiterten Herstellerverantwortung für Alttextilien geschaffen.
Die Rollen und Zuständigkeiten in der Textilabfallwirtschaft werden dadurch neu ordnet und grundlegende Entscheidungen über Aufgabenverteilung und Finanzierung erforderlich gemacht. Bereits bestehenden Systeme sollen perspektivisch wieder gestärkt und ausgebaut werden. Das neue VKU-Rechtsgutachten liefert eine fachliche Grundlage für die nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat ein neues Rechtsgutachten „Die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland unter Beachtung des besonderen Stellenwerts kommunaler und gemeinnütziger Sammlungsträger“ vorgestellt. Erstellt wurde es von Rechtsanwältin Prof. Dr. Angela Dageförde (DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie Rechtsanwältin Dr. Andrea Vetter (Dolde Mayen & Partner).
Das Gutachten hebt hervor, dass die kommunale Verantwortung für die Sammlung erhalten bleiben muss. Kommunale Entsorger sind die einzigen Akteure, die ein flächendeckendes, verlässliches und sozial eingebettetes Sammelsystem bereitstellen können – inklusive der Einbindung sozialer Träger wie Caritas oder DRK, die wichtige soziale Funktionen erfüllen.
Das Gutachten zeigt, dass nur die Kommunen sicherstellen können, dass Alttextilien tatsächlich im Kreislauf bleiben, hochwertig sortiert werden und Wiederverwendung Vorrang hat. Sie verfügen über erfahrene Fachkräfte, etablierte Sortierstrukturen und ein dichtes Netz an Sammelstellen. Gleichzeitig steht das System wirtschaftlich massiv unter Druck: Die Märkte für Alttextilien sind eingebrochen, weil immer größere Mengen minderwertiger Fast Fashion Ware anfallen, die kaum verwertbar ist. Die bisherigen Erlöse reichen nicht mehr aus, um die Sammlung zu finanzieren. Organisatorisch funktioniert das System also gut – finanziell jedoch nicht mehr.
Eine langfristige Stabilisierung ist nur möglich, wenn Hersteller verbindlich an den Kosten beteiligt werden. Das Gutachten betont, dass die Alttextilkrise ohne eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Produzenten nicht zu lösen ist. Hier setzt die Ökomodulation an: Hersteller zahlen künftig unterschiedlich hohe Beiträge, abhängig von der Umweltwirkung ihrer Produkte. Langlebige, reparierbare oder gut verwertbare Textilien werden finanziell begünstigt, während schwer recycelbare Fast Fashion Produkte höhere Beiträge auslösen. Die Ökomodulation verbindet damit ökologische Lenkungswirkung und Verursacherprinzip und adressiert die Ursachen der Alttextilkrise direkt.
Das Gutachten liefert eine klare fachliche Grundlage für die nationale Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Es zeigt auf, wie die bewährten kommunalen und gemeinnützigen Strukturen erhalten und gestärkt werden können und wie Hersteller künftig stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden müssen, um die Textilsammlung in Deutschland dauerhaft stabil und zukunftsfest aufzustellen.