Information 75 - In- und Outsourcing in der kommunalen Abfallwirtschaft

In der Regel sind die kreisfreien Städte und Kreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, für die Sammlung, Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle in ihrem Gebiet zu sorgen, soweit diese nicht aus Industrie und Gewerbe stammen. Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung ist es den Kommunen freigestellt, ob sie diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder sich dafür Dritter bedienen oder gar Organisationen wie Zweckverbände oder gemischtwirtschaftliche Gesellschaften gründen.