VKU zur Stellungnahme der Bundesregierung zur EU-Taxonomie für Kernkraft und Gas 22.01.22

Berlin, 22.01.2022. Zu der Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorschlag der Kommission für einen Delegierten Rechtsakt zu Gas und Kernkraft im Rahmen der EU-Taxonomie sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Mit dieser Stellungnahme beweist die neue Bundesregierung Gestaltungswillen. Sie knüpft damit konsequent an den Koalitionsvertrag an. Dieser bekennt sich klar zur Notwendigkeit neuer Gaskraftwerke. Als Transformationskraftwerke sichern sie das Erreichen der Klimaziele ab, weil sie später selbst vollständig klimaneutral betrieben werden können (mit Wasserstoff).

Zugleich beschreibt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme notwendige Änderungen, damit die zu engen Vorgaben für den Bau neuer Gaskraftwerke und KWK-Anlagen, aber auch für die Erweiterung der Fernwärme, der Realität angepasst werden. Sehr wichtig ist das Votum für flexiblere Grenzwerte bei Kraft-Wärme-Kopplung und realistischere Vorgaben für den Umstieg auf Wasserstoff. Nur so kommen wir dem notwendigen Zubau gasgetriebener Kapazitäten ein Stück näher, um Versorgungssicherheit bei einem steigenden Anteil Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und einen früheren Kohleausstieg zu ermöglichen.

Ein wesentlicher Mangel in der Stellungnahme ist allerdings der fehlende Verweis auf das insgesamt zu knapp bemessene CO2-Budget je Anlage. Hier bleibt auch die Bundesregierung leider hinter den praktischen Erfordernissen einer zeitlich begrenzten Übergangsphase zurück.“

 

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