Berlin, 3.3.2023. Der Bundesrat hat sich heute für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene ausgesprochen. Hintergrund der Initiative ist das Bemühen, den wachsenden Markt an umweltschädlichen Einwegprodukten einzudämmen. Insbesondere der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Einweg-E-Zigaretten bestehen aus Plastik, Aluminium und einem Lithium-Ionen-Akku. Die darin enthaltenen Batterien sind jedoch nicht wieder aufladbar, die Flüssigkeiten nicht wieder auffüllbar. Nach dem Gebrauch sind Einweg-E-Zigaretten somit Elektroschrott und müssten eigentlich an den kommunalen Sammelstellen oder beim Händler entsorgt werden. Meistens landen Einweg-E-Zigaretten aber im Restmüll oder im schlechtesten Fall in der Umwelt.
Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, sagt dazu:
„Wir begrüßen die Initiative des Bundesrats ausdrücklich. Die Verschmutzung der Umwelt mit herkömmlichen Zigarettenkippen ist bereits enorm. So zahlen die Städte und Gemeinden in Deutschland jährlich allein für die Entsorgung von Zigarettenkippen einen dreistelligen Millionenbetrag. Mit dem gestern beschlossenen Einwegkunststofffondsgesetz liegt die Kostentragungspflicht hierfür ab 2025 bei den Herstellern.
Wegwerf-E-Zigaretten als Alternative zu Filterzigaretten sind aber für die Umwelt mindestens genauso schädlich: Wenn sie im Restmüll oder gar in der Natur landen, schaden sie als Elektroschrott massiv der Umwelt und entziehen dem Wertstoffkreislauf wertvolle Ressourcen, die eigentlich wieder recycelt werden könnten. Auf der anderen Seite führen die Batterien auch immer häufiger zu Bränden in Müllentsorgungs- und Sortieranlagen.“
Hasenkamp weiter: „Es wäre deshalb sehr wichtig, dass E-Zigaretten von den Verbraucherinnen und Verbrauchern richtig entsorgt werden, nämlich beim Händler oder bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Da dies aber aufgrund der Kleinteiligkeit dieser Produkte kaum geschieht, ist die politische Forderung nach einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten nur konsequent.
Unser Appell an die Politik ist deshalb, bei der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie grundsätzlich darauf zu achten, welche Alternativprodukte auf den Markt kommen, damit keine Ausweichbewegungen zu anderen umweltschädlichen Einwegprodukten stattfinden.
Sonst machen wir in Sachen Umweltschutz hier eine Rolle rückwärts.“
Hintergrund
Von der EU- Einwegkunststoff-Richtlinie und der Einwegkunststoffverbotsverordnung des Bundes sind E-Zigaretten nicht erfasst, sondern nur Einwegprodukte aus Kunststoff, wie Trinkhalme, Besteck, Wattestäbchen oder Teller.
Den EU-Mitgliedstaaten fehlt eine Rechtsgrundlage, um den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken. Mit der vorliegenden Initiative möchte der Bundesrat die Bundesregierung daher auffordern, sich auf EU-Ebene für eine Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie einzusetzen. Darüber hinaus stellen Einweg-E-Zigaretten Elektrogeräte dar und unterfallen daher dem Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie und dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz.