Pachtzahlungen für Windenergieanlagen
VKU: Pachthöhenbegrenzung für Windenergie kann Bundeshaushalt um Milliarden entlasten
Die Begrenzung von Pachtzahlungen für Windenergieanlagen an Land im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann erheblich dazu beitragen, die Kosten der Energiewende zu senken und den Bundeshaushalt dauerhaft zu entlasten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) in München im Auftrag des VKU.
05.10.26
Die Begrenzung von Pachtzahlungen für Windenergieanlagen an Land im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann erheblich dazu beitragen, die Kosten der Energiewende zu senken und den Bundeshaushalt dauerhaft zu entlasten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) in München im Auftrag des VKU.
FfE-Kurzgutachten im Auftrag des VKU zeigt, dass Einsparungen bei EEG-Kosten von 13 bis 37 Milliarden Euro bis 2045 möglich sind
Berlin, 05.10.2026. Die Begrenzung von Pachtzahlungen für Windenergieanlagen an Land im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann erheblich dazu beitragen, die Kosten der Energiewende zu senken und den Bundeshaushalt dauerhaft zu entlasten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) in München im Auftrag des VKU. Untersucht wurde, wie sich unterschiedliche Pachthöhen auf die EEG-Zahlungen und damit auf den Bundeshaushalt auswirken.
Die Szenariobetrachtung der Gutachter zeigt: Eine Begrenzung der Pachthöhen ist ein mächtiger Hebel, um Ausgaberisiken für den Bundeshaushalt zu begrenzen. Je höher die ohne Regulierung vereinbarten Pachtzahlungen ausfallen, desto stärker erhöhen sie zukünftig den Förderbedarf im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Entsprechend größer fällt die entlastende Wirkung einer Pachthöhenbegrenzung auf den Bundeshaushalt aus.
Die im Gesetzentwurf zum EEG 2027 vorgesehene Pachtobergrenze von 3,5 Prozent des Jahresumsatzes kann die EEG-Förderkosten deutlich reduzieren. Gegenüber einem Szenario mit bundesweiten Durchschnittspachten von 10 Prozent ergibt sich bis 2045 eine Entlastung von insgesamt rund 13 Milliarden Euro. Die jährliche Einsparung wächst mit dem Ausbau der Windenergie und erreicht bis 2045 rund 1,1 Milliarden Euro. Je nach angenommener Vergleichspacht reicht das gesamte Einsparpotenzial von rund 3 Milliarden Euro bei 5 Prozent bis zu 37 Milliarden Euro bei 20 Prozent.
„Jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen fließt, entlastet den Bundeshaushalt und somit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um Milliarden, ohne die Ausbauziele bei der Windenergie zu gefährden. Gleichzeitig bleiben lukrative Pachteinnahmen für Flächeneigentümer möglich und der Windkraftausbau attraktiv“, erläutert VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Bei einem Pachtsatz von 3,5 Prozent betragen die Pachteinnahmen durchschnittlich rund 32.000 Euro pro Jahr und Windrad, bei einem Pachtsatz von fünf Prozent wären es bereits ca. 46.000 Euro pro Jahr und Windrad. Bezogen auf die Förderdauer von 20 Jahren ergeben sich Pachteinnahmen von rund 640.000 Euro bis zu fast einer Millionen Euro pro Windrad.
„Das Gutachten zeigt somit eindrucksvoll, dass der Pachtpreisdeckel ein mächtiger Hebel für mehr Kosteneffizienz und Senkung der Kostenrisiken im Bundeshaushalt ist. Es ist nicht Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, über das EEG den Lebensstandard von Flächeneigentümern in Millionenhöhen zu subventionieren. Wenn wir die gleichen Windausbauziele mit deutlich geringeren Förderkosten erreichen können, sollten wir diesen Hebel nutzen“, fordert Liebing.
Nach den Berechnungen der FfE führen niedrigere Pachtzahlungen unmittelbar zu geringeren Projektkosten. Diese können sich in niedrigeren Geboten in den EEG-Ausschreibungen niederschlagen. Dadurch sinkt der sogenannte anzulegende Wert. Er bezeichnet vereinfacht die Vergütung, die eine Windenergieanlage benötigt, um ihre Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten zu decken, und dient als Grundlage für die EEG-Förderung. Je niedriger dieser Wert ausfällt, desto geringer sind die Förderzahlungen aus dem Bundeshaushalt. Im Vergleichsszenario eines Pachtsatzes von 10 Prozent würde die Begrenzung auf 3,5 Prozent den anzulegenden Wert um rund 0,6 Cent je Kilowattstunde reduzieren.
Gleichzeitig bleiben die Einnahmen der Flächeneigentümer auf einem attraktiven Niveau. Selbst bei einer Begrenzung auf 3,5 Prozent des Jahresumsatzes liegen die jährlichen Pachteinnahmen laut Gutachten je nach Anlagentyp weiterhin bei rund 24.000 bis 37.000 Euro pro Windenergieanlage bei einer Flächeninanspruchnahme von lediglich ca. 0,5 Hektar. Der vorgesehene Pachtpreisdeckel gilt lediglich für Flächen mit EEG geförderten Anlagen.
„Für den Erfolg der Energiewende und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung muss die Kosteneffizienz stärker in den Mittelpunkt rücken. Es kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein, wenn Pachtzahlungen den Bundeshaushalt zunehmend belasten und ein großer Teil der Fördergelder allein auf Pachtzahlungen entfällt. Das Geld ist besser angelegt, wenn es in den kosteneffizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Netzausbau und die Digitalisierung unseres Energiesystems investiert wird“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer.
Über das Gutachten:
Das Kurzgutachten „Auswirkungen von Pachthöhenbegrenzungen für Wind an Land“ wurde von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) in München im Auftrag des VKU erstellt. Das Gutachten analysiert unterschiedliche Szenarien für einen Pachtpreisdeckel und die Auswirkungen auf den Bundeshauhalt.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025
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