Umsetzung der EU-Notfallverordnung in nationales Recht
Berlin (31.01.2023). Das Bundeskabinett hat am gestrigen Montag den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung (Verordnung EU 2022/2577) beschlossen. Diese erlaubt EU-Mitgliedsstaaten Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Erneuerbare Energien, Speicher und Netze vorzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die EU-Notfall-Verordnung soll nun durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
„Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen, um private wie staatliche Investitionen zur Transformation des Landes schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Mit der Umsetzung der EU-Notfallverordnung in nationales Recht stellt sie die von Vielen erhofften und erwarteten Weichen für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See sowie den Ausbau von Übertragungsnetzen und neuen Hochspannungsleitungen. Für ausgewiesene EE- und Netzgebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung.
Die Initiative von Bundesminister Habeck zur zügigen Umsetzung und der aktuelle Beschluss sind aus mehreren Gründen richtig und notwendig. Erstens kann er Genehmigungsverfahren in ausgewiesenen Gebieten zeitlich deutlich beschleunigen. Er trägt damit zum Erreichen der Klimaschutzziele bei. Zweitens kann er das Energieangebot steigern, was Grundlage für niedrige Energiepreise ist. Und drittens verringert dies auch die Abhängigkeit von Energieimporten und trägt zur Versorgungssicherheit bei. Dem Artenschutz soll zudem durch Minderungs- und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen dennoch Rechnung getragen werden.
Für Bundesländer und die Genehmigungsbehörden soll es nun deutlich einfacher werden den Windkraftausbau mit aller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. Dies sollte jedoch nicht nur für 18 Monate befristet ermöglicht werden, sondern dauerhaft im EU- sowie nationalem Recht verankert werden. Zudem sollten Erleichterungen auch bei Netzverstärkungsmaßnahmen und auf Verteilnetzebene geschaffen werden.“