Stromsystemflexibilitätsgesetz (StromFlexG)
Stromflex-Gesetz: VKU fordert Erweiterung auf KWK-Anlagen

Die Bundesregierung will mit dem Stromsystemflexibilitätsgesetz (StromFlexG) den Bau neuer Kraftwerke und Speicher beschleunigen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das geplante Gesetz, fordert aber eine deutlich breitere Anwendung.

04.11.26

Berlin, 04.11.2026. Die Bundesregierung will mit dem Stromsystemflexibilitätsgesetz (StromFlexG) den Bau neuer Kraftwerke und Speicher beschleunigen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das geplante Gesetz, fordert aber eine deutlich breitere Anwendung. Anlässlich einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Die vorgesehenen Beschleunigungen sollten für alle Anlagen gelten, die das Stromsystem flexibel machen, nicht nur für Kraftwerke und Speicher mit Zuschlag nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz.“

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen. Es sieht unter anderem kürzere Fristen und den Verzicht auf Mehrfachprüfungen vor. Außerdem sollen Kraftwerke bis Ende 2031 als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gelten. Dadurch können sie schneller gebaut werden.

Davon profitieren allerdings nur Anlagen, die im Kapazitätsmarkt nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) einen Zuschlag erhalten. Der VKU hält das für zu eng gefasst. Auch jenseits der jetzt stattfindenden Ausschreibungen sei ein erheblicher Kraftwerkszubau erforderlich. Auch dieser müsse schnell gehen, damit der Wind- und PV-Ausbau durch genügend gesicherte Leistung flankiert werde. Dies gelte insbesondere für KWK-Anlagen, die für das zukünftige Stromsystem einen großen Versorgungssicherheits- und Flexibilitätsbeitrag leisten können. Der Gesetzgeber habe jetzt die Möglichkeit, Verfahren zu beschleunigen. Diese Chance sollte genutzt werden.

„Flexibilität ist das Betriebssystem der Energiewende. Je mehr Wind- und Solarstrom ins System kommt, desto wichtiger werden Speicher, steuerbare Kraftwerke, flexible Lasten und intelligente Netze. Die Beschleunigungen sollen für alle Anlagen gelten, die dem Stromsystem Flexibilität liefern“, so Liebing. Dazu zählen Batteriespeicher, Elektrolyseure und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) samt Nebenanlagen.

Stadtwerke planen und betreiben KWK-Anlagen und Speicher, die Strom und Wärme vor Ort sichern. KWK-Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, können nach dem StromVKG keinen Zuschlag für denselben Zeitraum erhalten. Sie würden von den neuen Regeln bislang ausgeschlossen.

Das KWKG ist jetzt das entscheidende Thema für kommunale Unternehmen. Es ermöglicht Investitionen vor Ort, die zugleich zu Versorgungssicherheit, Systemflexibilität und einem effizienten Zusammenspiel von Strom und Wärme beitragen. Liebing: „Wir hoffen, dass nun zügig die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf des BMWE startet. Die Blockade von Teilen der Bundesregierung muss jetzt zwingend aufgelöst werden.“

Der Verband fordert, die Novelle schnellstmöglich in Kraft zu setzen und das Gesetz bis mindestens 2038 zu verlängern, passend zum Kohleausstieg. Die jetzige Förderung gilt nur für Investitionsentscheidungen bis Ende 2026. Fahrlässig ist, dass ein Förderstopp nun kaum mehr vermeidbar ist, weil ein Inkrafttreten des Gesetzes bis 1. Januar 2027 ausgeschlossen ist. 

„Wir brauchen den Zubau jetzt, nicht erst in ein paar Jahren. Die Energiewende gelingt nur, wenn Erzeugung, Verbrauch und Netze intelligent zusammenspielen. Dafür brauchen kommunale Unternehmen verlässliche und praxisnahe Regeln, um Flexibilitäten vor Ort wirtschaftlich erschließen zu können“, sagt Liebing.

Weitere Informationen:

VKU-Positionspapier zum Stromsystemflexibilitätsgesetz (StromFlexG): Beschleunigungen konsequent, technologieoffen und systemorientiert ausgestalten

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 319.000 Beschäftigten wurden 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 19 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 65 Prozent, Wärme 72 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Abwasser 50 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft hat seit 1990 rund 90 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau und investieren pro Jahr über 1 Milliarde Euro. Zahlen Daten Fakten 2025

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