Nach Beschluss im Bundestag: Rollout digitaler Stromzähler ist ein Meilenstein für eine effiziente Energiewende 20.04.23

Berlin, 20.04.2023. Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag Maßnahmen für einen beschleunigten Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, beschlossen. Die intelligenten Strommessgeräte sollen Einspeisung und Verbrauch transparent machen und die Integration von EE-Anlagen und E-Mobilität in das Stromnetz fördern.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Die breite Zustimmung im Bundestag für den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist ein wichtiges Signal für eine effiziente Energiewende. Versorger erhalten wichtige Informationen zur Auslastung ihrer Netze und Verbraucherinnen und Verbraucher können von digitalen Stromzählern jederzeit ihren Stromverbrauch ablesen und so gezielt ihren Verbrauch steuern.“ Gleichzeitig werde durch den Rollout die Grundlage für eine effiziente Integration von (dezentralen) EE-Anlagen und E-Mobilität in das Stromnetz der Zukunft geschaffen, so Liebing.

Trotz aller Vorteile vermissen die Versorgungsunternehmen konkrete Angaben zur Finanzierung des Smart-Meter-Rollouts im Gesetzestext. Konkret geht es um die Refinanzierung der mit dem Rollout verbundenen Kosten für die Netzbetreiber. Im schlechtesten Fall bekommen diese nur einen Teil ihrer Kosten erstattet und müssen bis zum Jahr 2029 auf die Refinanzierung ihrer Ausgaben warten.

Hier muss über die im Gesetz ergänzte Festlegungskompetenz für die Bundesnetzagentur zügig Klarheit geschaffen werden – der VKU und andere Verbände hatten diese Ergänzung im Rahmen der Anhörung dringend gefordert. Der Regulierer muss hier nun ebenfalls zügig Klarheit bezüglich der Kostenanerkennung schaffen - richtigerweise hat der Gesetzgeber hier die „dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten“ als Beispiel für die Umsetzung genannt.

Aus VKU-Sicht sollten auch die Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme angepasst werden. Die aktuellen Preisobergrenzen stammen aus dem Jahr 2013 und sind nicht mehr zeigerecht.

Um wirtschaftliche Planungssicherheit für die den Rollout maßgeblich umsetzenden Unternehmen – die Netzbetreiber – sicherzustellen, müssen die Kosten, die dem Netzbetreiber entstehen, vollständig und ohne Zeitverzug anerkannt werden. Ansonsten läuft der Gesetzesentwurf Gefahr, in der Praxis aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar zu sein.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022
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