Geplante Nachrüstpflicht von Kartenlesegeräten: VKU warnt vor möglichem Rückbau von bestehenden E-Ladesäulen 27.03.23

Brüssel/Berlin, 27. März 2023. Bei einem Treffen des Europäische Parlaments und des Ministerrats in Brüssel stehen am heutigen Montag Verhandlungen zur Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuel Infrastructure Regulation, AFIR) auf der Tagesordnung. Konkret geht es in den Gesprächen um die künftigen Regeln für den Ausbau der europaweiten Ladeinfrastruktur - mit möglichen Auswirkungen auf die bestehende deutsche Ladesäulen-Verordnung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzt sich in dem Gesetzgebungsprozess dafür ein, dass künftige Investitionen attraktiv und bereits getätigte Investitionen in den Ladesäulenbestand geschützt bleiben. Bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsmodelle sollten Betreiber von Ladesäulen laut VKU Spielraum haben, etwa was die Zahlungsmöglichkeiten an den Ladesäulen betrifft. Für so genannte Normallader mit einer Ladeleistung von unter 50 Kilowatt sollte es aus VKU-Sicht keine Ausrüstpflicht mit Kartenlesegeräten geben. Zudem sollten bereits bestehende Ladesäulen von einer Nachrüstpflicht ausgenommen werden.

Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Heute werden in Brüssel die Weichen für den Ladeinfrastrukturausbau in kommunaler Hand gestellt. Viele kommunale Unternehmen waren beim Ausbau der Ladeinfrastruktur Vorreiter und haben damit den Grundstein für eine flächendeckende E-Mobilität gelegt. Wir appellieren an das Europäische Parlament, diese Pionierunternehmen nicht mit aufwändigen Nachrüstpflichten zu bestrafen.

Eine Nachrüstpflicht würde vor allem bei Normalladern in vielen Fällen zu einem Rückbau bestehender Ladesäulen führen. Mit Blick auf die Klimaschutzziele und der damit verbundenen Mobilitätswende kann das nicht das Ziel der EU-Parlamentarier sein.

Um den gewünschten Ausbau der Elektromobilität zu stärken, sollte das EU-Parlament zudem von einer Ausrüstpflicht von Normalladern mit Kartenlesegeräten absehen. In diesem Punkt begrüßen wir die Position des Ministerrats, die attraktive Investitionsanreize in ein dichteres Ladenetz bietet.“

Hintergrund: Rund die Hälfte der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland werden von kommunalen Unternehmen betrieben. Viele sind bereits frühzeitig in dieses Geschäftsfeld eingestiegen, bevor die entsprechende Nachfrage bestand. Die AFIR würde die regulatorischen Rahmenbedingungen, auf deren Basis Investitionsentscheidung getroffen wurden, verschärfen. Auch viele mit Fördermitteln gebaute Ladesäulen wären von den Nachrüstpflichten und dem damit drohenden Rückbau betroffen.

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 293.000 Beschäftigten wurden 2020 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 16 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 76 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 957 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2022
Wir halten Deutschland am Laufen – denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort passiert: Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: www.vku.de