CO2-Bepreisung im Bundestag: Sowohl bei Grundkonstruktion als auch bei Detailfragen besteht erhebliches Verbesserungspotenzial 06.11.19

Die Einführung einer CO2-Bepreisung auch in den Sektoren, die bisher nicht vom Europäischen Emissionshandelssystem erfasst sind, ist richtig. Der VKU hat sich lange dafür eingesetzt. Allerdings besteht sowohl bei der Grundkonstruktion der CO2-Bepreisung als auch bei den Detailfragen des vorliegenden Gesetzentwurfes erhebliches Verbesserungspotenzial. Das hat der VKU in der heutigen Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages deutlich gemacht.

„Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf die Gelegenheit verpasst, eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung verbunden mit einer grundlegenden Reform der Systems der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiebereich auf den Weg zu bringen. Diese wäre aber dringend notwendig gewesen, um eine wirkliche Entlastung bei den Strompreisen schaffen. Die von der Bundesregierung beschlossene Reduzierung der EEG-Umlage ist ein Tropfen auf den heißen Stein, der bereits mit der Umlageerhöhung für das kommende Jahr nahezu verdampft ist“, so VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.

Offen bleibt nach wie vor, ob der vorliegende Gesetzesentwurf einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Aus Sicht das VKU wäre es ratsamer gewesen, eine CO2-Komponente auf bestehende Steuern aufzusetzen. Darüber hinaus hat der VKU in der heutigen Anhörung erhebliche Bedenken in Hinblick auf die ausreichende Lenkungswirkung der vorliegenden CO2-Bepreisung geäußert und eine Erhöhung der fixen CO2-Bepreisung in der Anfangsphase des nationalen Emissionshandelssystems empfohlen.

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes ist problematisch, dass er bei gerade einmal 23 Paragrafen 13 Verordnungsermächtigungen enthält. Die Beantwortung wichtiger Fragen wird damit aus dem parlamentarischen Verfahren herausgehalten. So zum Beispiel wird die Vermeidung von Doppelbelastungen bei Brennstoffen, die bereits vom europäischen Emissionshandel erfasst sind, nicht direkt im Gesetz geregelt, sondern per Verordnungsermächtigung auf die lange Bank geschoben. Dazu Katherina Reiche: „Konkret besteht die Gefahr, dass für Gas beim Einkauf nationale und bei der Verbrennung desselben Gases im Kraftwerk europäische Emissionshandelszertifikate erworben werden müssen. Auf dieser Basis wird niemand in neue, für die Versorgungssicherheit dringend notwendige, Gaskraftwerke investieren.“

Der vorliegende BEHG-Entwurf würde auch dazu führen, dass für die umweltpolitische gewünschte Nutzung von Klär- und Faulgas künftig Emissionszertifikate erworben werden müssten. Dies steht der Intention des Gesetzes entgegen, die Verbrennung fossiler Energieträgern zugunsten klimafreundlicher Alternativen zu mindern. Die genannten Energieerzeugnisse müssen daher vom Emissionshandel ausgenommen werden.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.