Berlin, 16.04.2021. Der Bundestag hat gestern die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Das Gesetz regelt unter anderem die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Anlass für die Novelle war insbesondere, dass das ambitionierte Sammelziel für Elektroaltgeräte von 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Menge bisher klar verfehlt wurde. Derzeit geht man von Quoten von etwa 45 Prozent aus. Zudem soll die Wiederverwendung von Elektroaltgeräten gefördert werden.
Der VKU begrüßt, dass durch die Novelle die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten gestärkt und dass insbesondere die Zusammenarbeit von Kommunen und gemeinnützigen Einrichtungen, die Altgeräte für die Wiederverwendung aufbereiten, auf eine rechtssichere Grundlage gestellt wurde.
Ob das Ziel der Erhöhung der Sammelquoten durch die Änderungen erreicht werden kann, bezweifelt der VKU allerdings. Denn die Rücknahmepflicht des immer marktstärker werdenden Versandhandels ist praxisfern und geht an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden vorbei, da niemand ein altes Elektrogerät an den Versandhändler zurückschickt. Die Folge: Kaum Altgeräte werden zurückgesendet und der Versandhandel ist faktisch von der Rücknahme befreit. Aus Sicht des VKU wäre es zielführender, wenn sich die Versandhändler an der Finanzierung der kommunalen Sammelinfrastruktur beteiligen würden.
Das Gesetz sieht ferner vor, dass künftig neben Kommunen, Herstellern und Vertreibern von Elektrogeräten auch die Betreiber von Erstbehandlungsanlagen Elektroaltgeräte sammeln dürfen. Der VKU kritisiert an dieser Regelung, dass diese neue Erfassungsbefugnis nicht mit Servicestandards verbunden wurde. Aus Sicht des VKU sollten die Behandler alle Arten von Elektrogeräten annehmen und dies über einen gewissen Mindestzeitraum anbieten müssen. Es steht nun zu befürchten, dass ein Ungleichgewicht bei Rechten und Pflichten zwischen Kommunen und Erstbehandlern geschaffen wird und sich die Erstbehandler nur die lukrativen Rosinen rauspicken. Ferner dürfte die Bekämpfung der illegalen Sammlung durch die nun erfolgte weitere Ausweitung der Erfassungsberechtigung erschwert werden. Der VKU mahnt daher an, dass die entsprechenden Auswirkungen der Erfassungsberechtigung von Erstbehandlungsanlagen evaluiert werden – um bei Missständen gegenzusteuern.
Der VKU begrüßt schließlich, dass die Novelle bei den Abläufen auf den Wertstoffhöfen Maß gehalten und diese nicht unnötig verkompliziert hat. So wurde etwa die ursprünglich geplante Vorgabe, dass die Einsortierung der Altgeräte in die richtigen Behältnisse ausschließlich durch das Wertstoffhofpersonal durchzuführen ist, insoweit flexibilisiert, als die Einsortierung auch durch die Anlieferer unter Aufsicht des Wertstoffhofpersonals erfolgen kann. Konkret bedeutet das, dass das Personal etwa bei der Annahmekontrolle klare Anweisungen zur richtigen Entsorgung der Altgeräte gibt. Dies hilft, Fehlwürfe zu vermeiden, berücksichtigt aber auch die starke Beanspruchung des Wertstoffhofpersonals bei hohem Kundenandrang.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.