VKU zu weiteren Klagen vor dem EuG gegen RWE/E.ON Deal 29.01.21

Berlin, 29. Januar 2021. Aktuell haben Medien über eine weitere Klage führender Stadtwerke und regionaler Energieversorger gegen einen Teil des RWE/E.ON- Deals berichtet.

Hintergrund der laufenden Klagewelle beim Europäischen Gericht (EuG) ist der Zusammenschluss und die fusionsrechtliche Freigabe der Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON unter Auflagen. Diese Entscheidung hatte das letzte Fusionskontrollverfahren im Zusammenhang mit dem Tausch von Anteilen und Vermögenswerte von E.ON und RWE abgeschlossen. Gegen diesen aus verschiedenen Einzelverfahren bestehenden Deal, sind vor dem EuG verschiedene Klageverfahren von führenden Stadtwerken und Energieversorgern als betroffene Wettbewerber anhängig. Sie sehen in der Entscheidung der EU-Kommission eine eklatant drohende Wettbewerbsbeschränkung und die Begünstigung einer marktbeherrschenden Stellung zum Nachteil aller Wettbewerber und somit letztlich auch der Verbraucher. Auch der VKU hatte im Verlauf des Kommissionsverfahrens seine Bedenken wegen der wettbewerblichen Auswirkung des Deals der beiden größten deutschen Energieversorger vorgebracht und gehörte ebenfalls zu den Unterstützern eines offenen Briefes, der den Streitbeitritt der Bundesregierung auf Seiten der beiden für einen Teil des Verfahrens noch im letzten Jahr kritisierte. Mit der neuerlichen Klage wird explizit der Teil des Zusammenschlusses angegangen, der die Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft betrifft und neu regelt.

Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Wir haben großes Verständnis für die agierenden (elf) Stadtwerke und regionalen Energieversorger, die nun mit einer weiteren Klage gegen den komplexen RWE/E.ON Deal vorgehen wollen. Ihr Vorgehen ist nachvollziehbar und konsequent. Der Zusammenschluss ist in mehrere Verfahren aufgeteilt, gegen die einzeln der Rechtsweg beschritten werden muss. Wie bei dem Klageverfahren, das im letzten Jahr angestrengt wurde, halten wir eine gerichtliche Überprüfung der Fusion und ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb durch den europäischen Gerichtshof für sinnvoll und bauen auf eine Korrektur in Luxemburg. Die Auflagen der Kommission, unter der die Fusion gestattet wurde, werden den beachtlichen wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion gerade auf dem nationalen Markt nicht gerecht. Die Fusion schafft Nachteile für den dringend notwendigen Transformationsprozess der Energiewende und führen zu einer Wettbewerbsverzerrung, wenn nicht sogar ein faktischen Wettbewerbsverzicht droht. Dies belastet letztlich vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher und wird von diesen zu tragen sein. Oder in der Sprache des Sports ausgedrückt: Die beiden nationalen Champions tragen zwar äußerlich unterschiedliche Trikots, haben aber mit gleichem Trainerteam und gleicher Taktik. Was vielleicht wie ein echtes Turnier wirkt, ist in Wahrheit nur ein Showkampf. Ein Freundschaftsspiel, bei dem es nur um Zuschauererlöse, nicht aber um echten Wettbewerb geht.

Konkrete Vorzeichen einer drohenden Schieflage deuten sich im aktuellen Zeitverlauf jetzt schon an und werden auch jenseits der Kommunalwirtschaft von relevanten Akteuren registriert und artikuliert. Der aktuelle Monitoringbericht 2020 der BNetzA und des Bundeskartellamtes weist darauf hin, dass jedenfalls die Schwelle zur Marktbeherrschung (im Bereich der Erzeugung) von RWE im weiteren Verlauf der Energiewende überschritten werden könnte.

Unabhängig von dem laufenden rechtlichen Verfahren muss es deshalb darum gehen, zeitnah das drohende wettbewerbliche Ungleichgewicht zwischen den Unternehmen im Energiemarkt ordnungspolitisch und langfristig effektiv zu verhindern. Klares Ziel muss sein, dass Stadtwerke und regionale Energieversorger auch zukünftig ihre wesentliche Rolle im Transformationsprozess des Energiesystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele erfüllen können.

Aus Sicht des VKU ist es daher wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber die Rahmenbedingungen so setzt, damit auch zukünftig ein funktionierender Wettbewerb auf den Energiemärkten gesichert ist.“

Verschiedene konkrete Handlungsfelder hatte der VKU bereits skizziert. Diese sind:

  • Schaffung und Sicherstellung eines „level playing field“ im wettbewerblichen Energiemarkt

Dazu gehören die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen im Beihilfe- und Vergaberecht sowie im Gemeindewirtschaftsrecht. Die Verpflichtung, zukünftig Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen, muss für öffentliche und privatwirtschaftliche Energieunternehmen gleichermaßen gelten.

  • Ausgewogenere Vorgaben für Vergleichsportale für mehr Transparenz und somit stärkere Berücksichtigung regionaler Wertschöpfung

Die Neutralität und Transparenz von Vergleichsportalen bedarf einer ordnungspolitisch induzierten Festlegung von Spielregeln für Vergleichsportale. Dazu gehören Kriterien, die nicht nur auf den alleinigen Preis der Kilowattstunde, sondern auch auf die Zuordnung der Marke zu einem Energieunternehmen bzw. Konzern, auf Aspekte der regionalen Wertschöpfung und auf das ökologische oder soziale Engagement der Unternehmen abstellen.

  • Faire Regeln im Konzessionswettbewerb, um kommunale Kompetenz vor Ort zu stärken

E.ON wird durch die Fusion der mit Abstand größte deutsche Verteilnetzbetreiber. Im zukünftigen Wettbewerb um Netzkonzessionen dürfen daraus keine Nachteile für lokale oder regionale Netzbetreiber entstehen. In den Ausschreibungsverfahren müssen auch lokale und regionale Faktoren – wie bspw. der Verbleib der Wertschöpfung vor Ort – angemessen Berücksichtigung finden. Daher ist zusätzlich erforderlich, die Befugnisse der Kommunen im Konzessionsverfahren durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz zu stärken.

  • Monopolstruktur und Entstehung von Nachfragemacht im Messstellenmarkt verhindern

Für die zukünftige Ausgestaltung des liberalisierten Messstellenmarktes muss sichergestellt werden, dass bei der Entwicklung von technischen Standards für Messsysteme alle Messstellenbetreiber gleichberechtigt mitwirken können. Darüber hinaus geht es zum Schutz der Verbraucher darum, dass die sich abzeichnende Markt- bzw. Einkaufsmacht des Messstellenbetreibers E.ON zu keinem Marktverschluss für andere Anbieter von Messstellendienstleistungen führt.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.