Liebing: Bei Genehmigung für Repowering Vorprägung des Standorts berücksichtigen 17.03.21

Heute hat das Bundeskabinett die Gegenäußerung der Bunderegierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu § 16b des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

Berlin, 17.03.2021: „Wir brauchen mehr Dynamik beim Ausbau der Windenergie an Land. Repowering wird eine wesentliche Rolle dabei spielen, den Windenergieausbau in Deutschland wieder auf Kurs zu bringen. Für das Repowering, also den Ersatz alter durch neue leistungsstärkere Anlagen, sollten bei der Genehmigung nicht die gleichen Maßstäbe wie bei gänzlich neuen Standorten angelegt werden. Stattdessen sollte die Vorprägung des Standorts durch die bestehende Anlage berücksichtigt und damit das Verfahren vereinfacht werden. Die Bundesregierung hat mit dem im Dezember vorgelegten §16b des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Chance vertan, diese notwendige Beschleunigung des Repowering auf den Weg zu bringen. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht dazu geeignet, spürbare Erleichterungen für Repowering zu schaffen. Dies hatte auch der Bundesrat kritisiert und um eine komplette Überarbeitung des Entwurfs gebeten.

Diesen Ball hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Gegenäußerung leider nicht aufgegriffen. Vielmehr hat sie ihn mangels ressortübergreifender Einigung lediglich weiter an den Bundestag gereicht – allerdings mit dem Hinweis, dass weitere Prüfungen notwendig sind. Diese Empfehlung sollte aufgegriffen werden. Der VKU wird daher im Kontext des parlamentarischen Verfahrens weiterhin für echte Erleichterungen für das Repowering werben. Denn gerade die Standorte, die früh für die Windenergie genutzt worden sind, sind besonders windhöffig. Sie haben großes Potential für eine deutlich bessere Windenergieausnutzung und leisten einen besonderen Beitrag zur Energiewende.

Klar ist aber auch, dass es mit Änderungen des BImSchG nicht getan ist. Notwendig ist insbesondere mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Artenschutzrecht. Aufgrund fehlender einheitlicher Standards können die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes beliebig streng und einseitig zulasten der Windenergie ausgelegt werden. Der bei der Umweltministerkonferenz seit längerem laufende Prozess zur Setzung einheitlicher Standards muss zeitnah zu einer rechtsverbindlichen Lösung kommen.“

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.