Bumerang für Klimaschutz? VKU zur EK-Zinsdebatte und Folgen für Netzausbau und Energiewende 18.06.21

Berlin, 18.06.2021. Aktuell wird über die Folgen der möglichen Senkung des festen Eigenkapitalzins von 6,91 Prozent auf 4,59 Prozent durch die Bundesnetzagentur für die Energiewirtschaft berichtet. Der Eigenkapitalzins ist wichtig für die Planungen und Investitionen in den Um- und Ausbau der Strom- und Gasnetze für die Energiewende. Zu den Folgen und zur aktuellen Debatte erklärt der Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder die Verteilnetze betreiben, über die mehr als 90 Prozent der Erneuerbaren Energie-Anlagen ihren Strom ins Netz einspeisen:

„Sollte der EK-Zins im angedachten Umfang gesenkt werden, könnte das zu einem Bumerang für den Klimaschutz werden. Denn mit dem Aus- und Umbau der Strom- und Gasnetze steht und fällt die Energiewende: ob Kohle, Atom, Sonne oder Wind – ohne Netz kein Strom. Hinzu kommen die neuen Aufgaben der Sektorenkopplung, um den Klimaschutz auch im Verkehrssektor durch den Ausbau der Ladesäulen für Elektromobilität voranzubringen. Und die Digitalisierung der Energienetze, damit die Stromversorgung auch künftig sicher bleibt: Smarte Netze gleichen das schwankende Stromangebot aus immer mehr Erneuerbaren Energie-Anlagen mit der Stromnachfrage vor Ort aus. Sie halten auf diese Weise das Netz stabil und sorgen für Versorgungssicherheit – also Daseinsvorsorge im besten Sinne.

All diese Aufgaben zeigen: Der Investitionsbedarf ist bereits hoch und wird enorm steigen, denn die „heiße“ Phase, um unsere deutlich ambitionierteren Klimaziele bis 2030 zu erreichen, beginnt jetzt. Diese Transformation unserer Infrastrukturen gibt es nicht zum Nulltarif. Die Verteilnetzbetreiber stehen zwar bereit, jedoch kann die Finanzierung ihrer Investitionen durch Kapitalgeber ein Nadelöhr werden. Umso weniger ist zu verstehen, warum bei wachsenden Herausforderungen und Unsicherheiten nun über eine Beschränkung der Refinanzierung nachgedacht wird.

Denn der Aus- und Umbau der Netze wiederum erfolgt über Jahre hinweg und ist mit vielen offenen Fragen und Risiken der Energiewende sowie neuer Technologien wie Wasserstoff verbunden: Für Kapitalgeber ist das auch immer ein Wagnis. Um sie von einem Investment zu überzeugen, brauchen diese Business Angels des Klimaschutzes eine Risikoprämie als Anreiz – das genau ist der Eigenkapitalzins.

Die Bundesnetzagentur sollte diese Anforderungen beim EK-Zins berücksichtigen und durch eine angemessene Höhe den kommunalen Verteilnetzbetreibern die nötige Investitionssicherheit geben und so den Aus- und Umbau der Strom- und Gasnetze absichern. Die Verteilnetzbetreiber stehen parat, benötigen jedoch Finanzierung durch Kapitalgeber.

Die EK-Zins-Höhe ist eine Richtungsentscheidung für die heiße Phase der Energiewende: Geht es darum, Kosten zu sparen oder Investitionen in Energiewende und Klimaschutz anzureizen? Wir dürfen keine Zeit verlieren, weil sonst dringend nötige Investitionen in den Umbau des Energiesystems nicht rechtzeitig erfolgen“.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.