Zum Ergebnis der Braunkohleverhandlungen sagt der stv. VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels in einer ersten Einschätzung 16.01.20

Berlin, 16.01.2020.

“Die langerwartete Einigung bei den Braunkohleverhandlungen ist eine gute Nachricht. Einvernehmen ist eine Grundvoraussetzung für Rechtsicherheit und Wahrung der Eigentumsrechte beim Kohleausstieg. Dieses Kriterium hatte die Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” in ihrem Abschlussbericht deutlich hervorgehoben.

Nachdem nun Klarheit für die Braunkohle besteht, muss die Bundesregierung kurzfristig auch die weiteren Elemente des Kohleausstiegsgesetzes vereinbaren: Regelungen zur Entschädigung der Betreiber von Steinkohlekraftwerken, zur Umrüstung von Steinkohle- auf Gas-KWK-Anlagen, zum deutlichen Ausbau der KWK, zu den Abstandsbedingungen für den Ausbau der Windenergie an Land und zur Aufhebung des 52 GW-PV-Deckels.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz muss der Weg freigemacht werden, um dringend notwendige Investitionen in die Modernisierung des Energiesystems und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den zukunftsfähigen Technologiebranchen auszulösen.

Entscheidend ist allerdings auch: Für die Betreiber der Steinkohlekraftwerke müssen die gleichen Maßstäbe gelten wie für die Braunkohle. Auch hier muss Einvernehmen mit den Unternehmen hergestellt werden. Das Kohleausstiegsgesetz muss dafür den richtigen Rahmen schaffen. Aus Sicht der kommunalen Unternehmen heißt das: Entweder ein robustes Ausschreibungsdesign für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken, das angemessene Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber sicherstellt oder auch eine Verhandlungslösung mit den Kraftwerksbetreibern. Es wäre nicht nachvollziehbar, dass Braunkohlekraftwerke, die teilweise seit mehr als 50 Jahren Strom einspeisen, entschädigt werden, während hochmoderne Steinkohlekraftwerke mit viel geringeren CO2-Emissionen entschädigungslos vom Netz gehen sollen. Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung offenbar mit einem einzelnen Steinkohlekraftwerksbetreiber eine Verhandlungslösung über Stilllegungen anstrebt, während diese Möglichkeit kommunalen Unternehmen verwehrt wird.”

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.