5. TKgÄndG zum Glasfaserausbau für schnelles Internet: Warum die Begründung dieses Mal wichtiger als der Gesetzestext selbst ist 27.06.19

Heute wird der Bundestag der DigiNetz-Vorlage der Bundesregierung zustimmen. Darin benennt die Bundesregierung korrekt das zentrale Hindernis für den Glasfaserausbau in Stadt und Land: bisher werden Fehlanreize gesetzt, die zum volkswirtschaftlich unvernünftigen Überbau von Glasfasernetzen führen. Dies trifft vor allem kommunale Unternehmen und Stadtwerke. Sie haben sich in ihrer Region auf den Weg gemacht, um durch einen Glasfaserausbau die Voraussetzungen für den digitaler Wandel zu schaffen. Die Lösung des Überbauproblems verankert die Bundesregierung jedoch nicht im Gesetzestext selbst, sondern lediglich im Begründungstext. Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen:

„Es ist gut, dass die Bundesregierung mit der DigiNetz-Änderung klarstellt: Wer mit eigenen Mitteln ein Glasfasernetz baut, wird gegenüber seinen Wettbewerbern nicht länger benachteiligt. Um den Glasfaserausbau durch Rechts- und Planungssicherheit effektiv anzukurbeln, hätte die Klarstellung fest im Gesetzestext verankert werden müssen. Das hatten die Länder auch so vorgeschlagen. Was wie haarspalterische Paragrafenreiterei klingt, kann als Rechtsunsicherheit den Glasfaserausbau weiter hemmen. Für den Glasfaser-Ausbau wäre es besser gewesen, wenn die Bundesregierung mit ihrer Vorlage mutiger gewesen wäre.“

Hintergrund:

Bislang werden Investitionen kommunaler Unternehmen in Glasfasernetze von der Bundesnetzagentur als öffentliche Mittel interpretiert. Deshalb dürfen alle Wettbewerber einfach ihr Kabel mitverlegen, sobald die Grube ausgehoben ist – sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt.

Das ist ein struktureller Wettbewerbsnachteil: Zum einen umgehen Wettbewerber so die Kosten für den Tiefbau und zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet. Die Folgen sind Investitionszurückhaltung kommunaler Unternehmen und ein volkswirtschaftlich unvernünftiger Über- und Doppelausbau von Leitungen.

Außerdem: Das Recht zur Mitverlegung gilt auch im Verhältnis von einem Telekommunikationsnetzbetreiber zu einem zweiten oder sogar dritten Telekommunikationsnetzbetreiber. Neben doppelten Infrastrukturen gefährdet diese Praxis auch den Geschäftsplan des First Movers und bremst insgesamt den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen stark aus.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 268.000 Beschäftigten wurden 2017 Umsatzerlöse von mehr als 116 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 61 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 86 Prozent, Wärme 70 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 68 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitband-Ausbau. Ihre Anzahl hat sich in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt: Rund 180 Unternehmen investierten 2017 über 375 Mio. EUR. Seit 2013 steigern sie jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent und bauen überall in Deutschland zukunftsfähige Infrastrukturen (beispielsweise Glasfaser oder WLAN) für die digitale Kommune aus.