Straßburg/Berlin, 27.03.2019. Heute hat das Europäische Parlament der im Trilogverfahren vereinbarten Version der Richtlinie für Einwegkunststoffe zugestimmt und die Richtlinie damit verabschiedet. Die Beschlüsse beinhalten Maßnahmen, EU-weit Einwegplastik zu reduzieren, um Umwelt und insbesondere Meere zu schützen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das konsequente Vorgehen der EU und fordert weitergehende Maßnahmen, speziell gegen Mikroplastik.
Dazu VKU-Vizepräsident der Abfallsparte Patrick Hasenkamp: „Einweg-Plastikprodukte und -verpackungen lassen sich nur schwer recyceln und tragen wesentlich zur Vermüllung bei. Das sehen wir in unseren Städten und – besonders besorgniserregend – in unseren Meeren. Die Bundesregierung ist nun gefragt, dem Einhalt zu gebieten. Bisherige nationale Gesetze wie die Verpackungsverordnung haben es bisher nicht geschafft, Kunststoffverpackungen zu verringern. Der Fünfpunkteplan von Bundesumweltministerin Schulze weist in die richtige Richtung.“
Verlagerungseffekte vermeiden
Zukünftig sollen in den EU-Mitgliedstaaten bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff wie Besteck, Strohhalme oder Teller verboten werden. Dazu Hasenkamp: „Bei der nationalen Umsetzung sollte mit Weitblick agiert werden. Um Verlagerungseffekte zu vermeiden, sollten To-go-Verpackungen auch aus anderen Materialien wie Pappe in die Regelungen einbezogen werden. Sonst landen am Ende Papier- statt Plastikbecher in der Landschaft!“
Auch bei Plastikflaschen sieht Hasenkamp Verbesserungspotenziale: „Es ist gut, dass Hersteller von Plastikflaschen bis 2025 ein Rezyklat (Altplastik)-Anteil von mindestens 25 Prozent verwenden müssen. Die Menge an Plastikflaschen ließe sich aber auch durch eine Neuordnung des Mehrwegsystems reduzieren. Darunter fallen heute nur noch 44 Prozent aller Getränkeverpackungen! In Deutschland haben wir seit vielen Jahren ein Pfandsystem. Das wird aber mehr und mehr ausgehöhlt: Einige Flaschen sind im Mehrwegsystem, andere sind Einwegflaschen. Manche haben ein Pfand, wieder andere keins. Wer soll da noch durchblicken? Hier muss die Bundesregierung nachsteuern. Aus ökologischer Sicht ist die Sache doch klar: Mehrweg ist besser als Einweg. Glas ist besser als Plastik!“
Kommunale Wasser- und Abwasserunternehmen in Entwicklungsländern sind zentrale Akteure für die Bereitstellung von Serviceleistungen auf kommunaler Ebene. Sie benötigen neben technischem Know-how auch betriebswirtschaftliche und organisatorische Kenntnisse. Hier können deutsche kommunale Wasser- und Abwasserunternehmen unterstützen. Bisher wurde das zumeist nur punktuell im Rahmen von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit genutzt. Die neu gestartete Initiative setzt auf die nachhaltige Unterstützung kommunaler Akteure. In so genannten „Betreiberpartnerschaften“ übernehmen kommunale Unternehmen eine zentrale Rolle in der betriebsunterstützenden Beratung. Die Ausweitung dieses Ansatzes auf weitere Branchen der kommunalen Daseinsvorsorge, wie der Abfall- und Energiewirtschaft, wird am Ende einer Pilotphase geprüft.
Karsten Specht, VKU-Vizepräsident der Wassersparte ergänzt: „Der einfachste und beste Durstlöscher ist noch immer das Trinkwasser aus der Leitung. Keine Transportwege und kein Schleppen, unschlagbar attraktiver Preis – und kein Abfall. Leitungswasser braucht keinen Vergleich zu scheuen, nur weil kein Etikett draufklebt.“
Hersteller müssen sich an Litteringkosten beteiligen!
Ebenfalls begrüßt der VKU die erweiterte finanzielle Herstellerverantwortung für die Reinigung der Straßen von Einwegplastikprodukten, also insbesondere To-go-Verpackungen und Zigarettenkippen: Diejenigen die Einwegprodukte aus Kunststoff in Umlauf bringen, sollen künftig auch für die Straßenreinigung und die Entsorgung anteilig zahlen. Nach Berechnungen der Hamburger Stadtreinigung landen täglich 137 Millionen Zigarettenkippen auf Deutschlands Wegen und Straßen. Dazu Hasenkamp: „Es ist nur gerecht, dass sich Hersteller finanziell an der Entsorgung ihrer Produkte wie etwa Zigarettenkippen beteiligen. Bislang schultern das die Gebührenzahler – auch wenn sie selbst keine To-go-Verpackungen nutzen oder Nichtraucher sind. Für die Umsetzung in nationales Recht muss daher ein intelligenter Mechanismus gefunden werden, wie die Hersteller die Gebührenzahler künftig unbürokratisch entlasten können.“
Schließlich sollten die europäischen Kampagnen „Let´s clean up Europe“ und die Woche der Abfallvermeidung weiter unterstützt werden. Deren Bilanz macht Hoffnung: Jedes Jahr beteiligen sich daran Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und setzen ein Zeichen gegen Umweltverschmutzung.
Auch Mikro(-plastik) kann große Probleme verursachen
Der VKU unterstützt die in der Richtlinie genannte Aufforderung an die Europäische Union, eine eigene Strategie für Mikroplastik aufzusetzen und begrüßt, dass auch der Bundesrat bei seiner letzten Sitzung eine Entschließung zu Mikroplastik gefasst hat. In dieser fordert er die Bundesregierung auf, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt bereits an der Quelle zu vermeiden. VKU-Vizepräsident Karsten Specht: „Überall auf der Welt gelangen winzige Plastikteile über den Abfluss in die Gewässer und die Umwelt. Dieses sogenannte Mikroplastik ist in Kosmetik, Wasch- und Putzmitteln enthalten und kann in Kläranlagen nicht vollständig herausgefiltert werden. Einer der Haupteintragungspfade von Mikroplastik ist mit Abstand Reifenabrieb. Das belastet den weiteren Wasserkreislauf. Um Mikroplastik zu reduzieren, muss bereits bei den Produktherstellern – den Verursachern – angesetzt werden. Ziel muss sein, Mikroplastik zu vermeiden. Ganz egal, ob es sich um Mikropartikel oder flüssigen Kunststoff handelt.“
So könnte beispielsweise das bestehende EU-Reifenlabel neben Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Bremsweg auf nasser Straße und Rollgeräusch auch Informationen über Haltbarkeit und Abrieb eines Reifens umfassen. Für Waschmaschinen könnten technische Lösungen wie Filtersysteme vorgeschrieben werden, damit Mikrofasern aus der Wäsche erst gar nicht in das Abwasser gelangen. Auch Mikroplastik in Kosmetikartikeln sollte verboten werden.
In Deutschland hatte sich zuletzt der Bundesrat in einem Entschließungsantrag dafür eingesetzt, dass der Eintrag von Mikro- und Nanoplastik durch Minimierung oder Vermeidung des Einsatzes bereits an der Quelle verhindert wird, also durch den Verzicht auf Mikroplastik in Reinigungs-, Hygiene- und Kosmetikartikeln.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 260.000 Beschäftigten wurden 2016 Umsatzerlöse von knapp 114 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Wärmeversorgung 72 Prozent, Abwasserentsorgung 43 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen zudem mehr als sechs Millionen Kunden mit Breitbandinfrastrukturen. Sie investieren in den kommenden Jahren mehr als eine Milliarde Euro in digitale Infrastrukturen von Glasfaser bis Long Range Wide Area Networks (LoRaWAN) in den Kommunen und legen damit die Grundlagen für die Gigabitgesellschaft.