Pressemitteilung
VKU zur Funkloch-Debatte: Aus 4G lernen – 5G-Gesamtkonzept mit Anspruch „Anschluss für alle“ 04.01.19

Berlin, 04.01.2019. Anlässlich der Debatte um Funklöcher im 4G-Netz und den bevorstehenden Aufbau des 5G-Netzes fordert der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) die bevorstehende Versteigerung der 5G-Frequenzen mit weiteren Maßnahmen zu einem „Gesamtkonzept 5G“ weiterzuentwickeln.

Konkret schlägt der VKU vor:

  • wirksame Auflagen für den ländlichen Raum, um eine digitale Spaltung zu verhindern. Denkbar wären zum Beispiel Negativoptionierung sowie lokales Roaming. 
  • lokale und regionale Frequenzen für Smarte Städte. 
  • Wettbewerbsverzerrungen zu beheben, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen und so die technische Basis für 5G zu schaffen.

VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche erklärt: „Wir müssen unsere Funklochrepublik zu einer Gigabitrepublik umbauen, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt unseres Landes erhalten wollen. Das klappt, wenn wir aus den Fehlern beim Aufbau des 4G-Netzes lernen. Dem 4G-Netz fehlten Wettbewerb und Auflagen. Funklöcher - insbesondere auf dem Land - und hohe Preise für Verbraucher sind die Folge. Ziel beim 5G-Mobilfunk muss sein, eine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land zu verhindern. Der Anschluss an leistungsfähige digitale Infrastrukturen wie 5G ist moderne Daseinsvorsorge: So wie niemand in ländlichen Regionen von der Versorgung mit Strom oder Wasser gekappt wird, darf es keine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land geben.“

Insbesondere dem ländlichen Raum eröffnet 5G große Chancen als Wirtschafts- und Wohnstandort: von der Wettbewerbsfähigkeit der Hidden Champions und Industrie, der Digitalisierung der Landwirtschaft und der Innovationen im Handwerk bis zur gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen, etwa durch besseren Nahverkehr dank autonomer Busse.

Hintergrund: Vorschläge zu weiteren Maßnahmen für 5G-Gesamtkonzept

  • Auflagen für den ländlichen Raum, um Spaltung zwischen Stadt und Land zu verhindern
    Bei 4G konzentrierte sich das Oligopol der drei großen Telekommunikationskonzerne auf die lukrativen urbanen Ballungsräume. Damit künftig auch ländliche Regionen an das superschnelle Netz angeschlossen werden, brauchen wir die Negativoptionierung: Die Konzerne müssen im ersten Schritt Frequenzen in ländlichen Räumen ersteigern. Der Bieter zahlt für den Anschluss des ländlichen Raums also zunächst drauf. Diesen negativen Preis kann er sich jedoch bei der Versteigerung der Frequenzen für die lukrativen Ballungsräume anrechnen lassen. Im Klartext: Wer sich für 5G bewirbt, muss zunächst 4G-Funklöcher schließen. Ergänzend sollten die Anbieter zu lokalem Roaming verpflichtet werden: Statt im Funkloch zu stecken, wenn ihr Anbieter kein Netz in einer Region hat, könnten Kunden die Netze anderer Betreiber nutzen.

  • Mit regionalen Frequenzen Smarte Städte ermöglichen
    Smarte Städte und Regionen nutzen die Vorteile der Digitalisierung, um die Lebensqualität vor Ort zu verbessern, zum Beispiel durch intelligente Verkehrssteuerung. Für solche „Smart City“-Anwendungen brauchen kommunale Unternehmen Frequenzen zur regionalen Nutzung. So wie Unternehmen die Chance für Werksnetze bekommen, sollten auch Kommunen die Chance für Smart City-Netze bekommen. So können sie den digitalen Wandel vor Ort zum Wohle aller gestalten.

  • Wettbewerbsverzerrungen beheben, um Glasfaserausbau forcieren
    5G-Antennen brauchen Anschluss an das Glasfasernetz. Dessen Ausbau wird durch strukturelle Wettbewerbsverzerrungen gehemmt. Eine gute Lösung hat der Bundesrat mit dem 5. TK-Änderungsgesetz vorgeschlagen, das aktuell im Bundestag beraten wird.
    Bisher können alle Akteure einfach ihr Kabel mit in den Graben legen, sobald die Grube ausgehoben ist – und so die Kosten für den Tiefbau umgehen. Folge dieser sogenannten Glasfaserpiraterie ist ein Über- oder Doppelausbau von Leitungen. Das bremst den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen stark aus. Statt Wettbewerb auf dem Netz zu fördern, kommt es zu einer volkswirtschaftlich höchst unvernünftigen Baupraxis.
    Mit seinem Vorschlag will der Bundesrat den Glasfaserpiraten einen Riegel vorschieben: Künftig sollen sich (kommunale) Unternehmen gegen einen unzumutbaren Überbau ihrer Glasfasernetze erfolgreich wehren. Zudem will der Bundesrat ein weiteres Schlupfloch der Glasfaserpiraten stopfen: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) begreift die Investitionen kommunaler Unternehmen in Glasfaserleitungen aufgrund ihrer Eigentümerstruktur als öffentliche Mittel – auch wenn sie den Bau eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder bestreiten. In der Folge dieser Auslegung bestand immer das Recht zur Mitverlegung. Nimmt der Bundestag die Vorschläge zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen an, entstünden Planungs- und Investitionssicherheit für den flächendeckenden Glasfaserausbau.
  • Pressemitteilung 01/2019 (PDF, 234 KB)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 260.000 Beschäftigten wurden 2016 Umsatzerlöse von knapp 114 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Wärmeversorgung 72 Prozent, Abwasserentsorgung 43 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen zudem mehr als sechs Millionen Kunden mit Breitbandinfrastrukturen. Sie investieren in den kommenden Jahren mehr als eine Milliarde Euro in digitale Infrastrukturen von Glasfaser bis Long Range Wide Area Networks (LoRaWAN) in den Kommunen und legen damit die Grundlagen für die Gigabitgesellschaft.