VKU zum Telekommunikationsgesetz: Änderungen für mehr Planungs- und Investitionssicherheit noch vor der Sommerpause erforderlich 06.05.19

Berlin, 05.05.2019. Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. DigiNetzG für mehr Planungs- und Investitionssicherheit und zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen kommen nicht voran: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert an Bund und Länder, noch vor der Sommerpause das TKG zu ändern und Investitionen anzukurbeln.

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): „Stadtwerke bauen das Glasfasernetz für schnelles Internet aus – auch in ländlichen Regionen. Dieses Potenzial sollte die Bundesregierung nutzen, indem sie mit den Änderungen im TKG bzw. DigiNetzG endlich die nötige Planungs- und Investitionssicherheit für Stadtwerke schafft und Wettbewerbsverzerrungen abbaut. Das bedarf keiner großen Reform, sondern nur einer Klarstellung: Wer mit eigenen Mitteln ein Glasfasernetz baut, wird nicht länger gegenüber Wettbewerbern benachteiligt.“

Bislang werden Investitionen kommunaler Unternehmen in Glasfasernetze von der Bundesnetzagentur als öffentliche Mittel interpretiert. Deshalb dürfen alle Wettbewerber einfach ihr Kabel mitverlegen, sobald die Grube ausgehoben ist – sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt.

Das ist ein struktureller Wettbewerbsnachteil: Zum einen umgehen Wettbewerber so die Kosten für den Tiefbau und zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet. Die Folgen sind Investitionszurückhaltung kommunaler Unternehmen und ein volkswirtschaftlich unvernünftiger Über- und Doppelausbau von Leitungen.

Außerdem: Das Recht zur Mitverlegung gilt auch im Verhältnis von einem Telekommunikationsnetzbetreiber zu einem zweiten oder sogar dritten Telekommunikationsnetzbetreiber. Neben doppelten Infrastrukturen gefährdet diese Praxis auch den Geschäftsplan des First Movers und bremst insgesamt den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen stark aus.

Die Lösung:

Der Bundesrat hat diese Probleme erkannt und Beschlüsse gefasst, um die strukturellen Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren, die wiederum im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung bestehen bleiben.

  • Konkret fordert der Bundesrat, dass Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand, also z. B. kommunale Unternehmen, nicht unter die Definition „öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten“ fallen, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – also ohne Fördermitteln – realisieren. Damit werden sie privaten Unternehmen gleichgestellt, die Glasfaser ebenfalls mit eigenen Mitteln ausbauen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 260.000 Beschäftigten wurden 2016 Umsatzerlöse von knapp 114 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 88 Prozent, Wärmeversorgung 72 Prozent, Abwasserentsorgung 43 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen zudem mehr als sechs Millionen Kunden mit Breitbandinfrastrukturen. Sie investieren in den kommenden Jahren mehr als eine Milliarde Euro in digitale Infrastrukturen von Glasfaser bis Long Range Wide Area Networks (LoRaWAN) in den Kommunen und legen damit die Grundlagen für die Gigabitgesellschaft.