NABEG im Bundesrat: VKU begrüßt schnellen Netzausbau – vorliegender Entwurf hätte negative Konsequenzen für die Netzstabilität 15.02.19

Berlin, 15.02.2019. Heute hat der Bundesrat über das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) beraten. Der Entwurf enthält zahlreiche Vorschläge, um das Planungsrecht zu vereinfachen und so den Bau von Stromautobahnen zu beschleunigen. Das begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Allerdings soll den Übertragungsnetzbetreibern, zuständig für die Stromautobahnen, ein vollständiger Zugriff auf Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in örtlichen Stromnetzen gewährt werden.

Für Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der Stromverteilnetzbetreiber vertritt, hätte der vorliegende Entwurf der Bundesregierung weitreichende negative Konsequenzen für die Netzstabilität.

„Die Energiewende ist dezentral organisiert. Angebot und Nachfrage von Energie sollten im besten Fall vor Ort ausgeglichen werden, um das Netz stabil zu halten“, so Reiche. „Das Stromnetz der Zukunft muss deshalb zunehmend dezentral steuerbar sein. Eine alleinige zentrale Steuerung, wie die vorgesehenen Zugriffs- und Durchgriffsrechte für Übertragungsnetzbetreiber auf Wind- und Solarparks oder KWK-Anlagen, gefährdet das Gesamtsystem. Es käme ja auch niemand auf die Idee, vom Bundesverkehrsministerium aus jede einzelne Ampel in Deutschland zentral zu steuern, an den örtlichen Verkehrsleitstellen vorbei und in der Hoffnung, genau zu wissen, wie der Verkehr vor Ort läuft.“

Reiche weiter: „Diese Zugriffsrechte würden eine aktive Rolle der Verteilnetzbetreiber bei Redispatch-Maßnahmen in ihrem Netzgebiet von vornherein verhindern, obwohl nur sie umfassende Kenntnisse über die in ihrem Gebiet angeschlossenen Anlagen haben. Nicht der Übertragungsnetzbetreiber sollte bis in den letzten Winkel Anlagen steuern dürfen, sondern die Akteure vor Ort. Wir müssen das System vom Kopf auf die Füße stellen: Anlagen zuerst lokal, dann regional und danach erst überregional einsetzen. Nur so vermeiden wir Nutzungskonflikte und gewährleisten effizient – von unten nach oben – Netzstabilität.“ Netzbetreiber sprechen von Redispatch, wenn Kraftwerke hoch- oder heruntergefahren werden müssen, um das Stromnetz stabil zu halten.

„Für uns gilt: Jeder Stromnetzbetreiber muss für die Steuerung seiner Netzebene verantwortlich sein und so seinen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit leisten. Dazu gehören in Zukunft auch Redispatch-Maßnahmen auf den Netzebenen unterhalb der Übertragungsnetze.

Damit es zukünftig keine Nutzungskonflikte beim Zugriff auf Anlagen in den Verteilnetzen gibt, ist ein koordinierter Prozess notwendig, der auf der Verteilnetzebene beginnt. Weil die Zusammenarbeit der Netzbetreiber immer wichtiger und komplexer wird, braucht es eindeutige Regelungen, um sich untereinander abzustimmen. Jede Netzebene muss handlungsfähig bleiben. Aufgabe, Verantwortung und Entscheidungshoheit für den Einsatz von Flexibilität müssen zu jedem Zeitpunkt beim jeweiligen Anschlussnetzbetreiber liegen. Das erhält Systemsicherheit“, betont Reiche. Außerdem sei es notwendig, die entstehenden Kosten für Redispatch-Maßnahmen regulatorisch zu berücksichtigen.