12.05.2021
Auch überschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Unternehmen müssen ab 01.05.2021 einen Insolvenzantrag stellen. Rechtshandlungen eines überschuldeten Unternehmens, die nach dem 30.04.2021 vorgenommen werden, können in einem späteren…
01.10.2020
Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz wurde bis zum 31.12.2020 verlängert, jedoch nur für überschuldete Unternehmen, die nicht zahlungsunfähig sind. Ab dem 01.10.2020 können daher Zahlungen von überschuldeten und zahlungsunfähigen Unternehmen…
05.12.2017
Die deutschen Stadtwerke haben seit dem Beginn der Liberalisierung des Strommarktes in Europa im Jahr 1998 einen tiefgreifenden Wandel vollzogen.
Kommunale Unternehmen haben grundlegende gesellschaftspolitische Bedeutung. Ihre nachhaltige Leistungserbringung ist die notwendige Voraussetzung für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Kommunale Unternehmen arbeiten hoch professionell, sind innovativ, zahlen nach Tarif und bieten gute Weiterbildungsmöglichkeiten sowie berufliche Perspektiven.
Kommunale Unternehmen erfüllen einen öffentlichen Zweck. Aus ihrer Nähe zur öffentlichen Hand ergeben sich besondere Sorgfalts- und Handlungspflichten.