21.02.2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 20.02.2023 bekanntgegeben: Die Frist für Erstattungsanträge der Versorger beim Bund für die Gas- und Wärmepreisbremse für das erste Quartal 2023 wird bis zum 31. März verlängert.