Update Wärmeplanungsgesetz: Auch Gewerbeabfälle inbegriffen

Der Bauausschuss des Deutschen Bundestages hat am 15.11.2023 beschlossen, dass die Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung als "unvermeidbar" eingestuft werden soll und somit den erneuerbaren Energien gleichgestellt wird. Dies stellt eine Änderung des Kabinettsentwurfs zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) dar, den die Bundesregierung vorgelegt hatte. Ursprünglich plante die Bundesregierung lediglich, die Abwärme aus der thermischen Behandlung von überlassungspflichtigen Abfällen als unvermeidbar anzuerkennen, sofern sie energetisch genutzt wird. Dies hätte zur Folge gehabt, dass nur die Abwärme aus der Verbrennung kommunaler Siedlungsabfälle als unvermeidbar angesehen worden wäre, nicht jedoch die energetische Verwertung von Gewerbeabfällen.

Der Bauausschuss, dessen Zuständigkeitsbereich auch Stadtentwicklung und Kommunen umfasst, hat den entsprechenden Passus zur Überlassungspflicht in Paragraf 3, Absatz 4, Nummer 1 des Kabinettsentwurfs zum WPG gestrichen. In dem vorliegenden Ausschussdokument wird argumentiert, dass diese Beschränkung im Wärmeplanungsgesetz nicht erforderlich sei. Die Frage, welche Abfälle der thermischen Abfallbehandlung zugeführt werden dürfen, falle in den Regelungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, begründeten die Abgeordneten.

Damit kann die Wärme, die bei der Müllverbrennung entsteht, ressourcen- und klimaschonend in vielen Kommunen für die Emissionsminderung in den Wärmenetzen eingesetzt werden. Dafür hatte sich der VKU stark gemacht.