VKU-Positionspapier
Novelle der Trinkwasserverordnung – Vorschläge zum Abbau von Berichtspflichten

27.10.26

Deckblatt der Publikation Novelle der Trinkwasserverordnung – Vorschläge zum Abbau von Berichtspflichten
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Unsere Positionen in Kürze:

  • Doppelungen vermeiden: Überschneidungen bei den Risikobewertungen von TrinkwEGV und TrinkwV verhindern. Die TrinkwV sollte vollständig auf die Risikoabschätzung der TrinkwEGV verweisen.
  • Pragmatische Informationspflichten: Der geplante Verweis auf Online-Informationen nach § 46 TrinkwV im Rahmen der Informationspflichten gemäß § 45 Abs. 1 TrinkwV wird ausdrücklich begrüßt.
  • Fokus bei Verbraucherinfo: Der Umfang der Verbraucherinformation bei Änderungen der Wasseraufbereitung muss präzisiert und auf gesundheits- und qualitätsrelevante Maßnahmen beschränkt werden.
  • Verwaltungsaufwand reduzieren: Die erheblichen Überschneidungen bei den Anzeige-, Melde- und Unterrichtungspflichten zwischen TrinkwV und TrinkwEGV müssen abgebaut werden, da sie keinen Mehrwert für den Schutz bieten.
  • Meldepflichten prüfen: Die in § 53 Abs. 4 TrinkwV vorgesehenen Meldepflichten für Untersuchungsstellen sollten kritisch auf ihren echten Erkenntnisgewinn und den bürokratischen Erfüllungsaufwand hinterfragt werden.