Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss einer novellierten Gewerbeabfallverordnung vom 16. November 2016
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Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der besseren Vollziehbarkeit der Trenn- und Verwertungspflichten der Gewerbeabfallverordnung und damit der wirksamen Durchsetzung der Abfallhierarchie sowie der Erhaltung der sog. Pflichtrestmülltonne für Gewerbebetriebe.