Erstellung des dritten Bewirtschaftungsplans NRW für den Zeitraum von 2022-2027 24.06.21

©

Romolo Tavani/stock.adobe.com

Die europäische Gewässerschutzpolitik fußt maßgeblich auf der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Richtlinie sieht die Gestaltung von drei spezifischen Bewirtschaftungsplänen mit dem Ziel vor, Gewässerstrukturen, Wasserqualität und Wassermengen in einen guten Zustand zu versetzen. Der dritte und finale Bewirtschaftungsplan für NRW befindet sich derzeit in Erarbeitung und wirft die Frage auf, welche Erfolge erzielt werden konnten und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.

Ein wesentliches Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist es, menschliche Einflüsse auf die Gewässer und in der Folge die Wasserressource zu beseitigen und einen möglichst natürlichen Zustand für alle Oberflächengewässer inklusive der Küsten- und Übergangsgewässer sowie der Grundwasserkörper zu erreichen. Die Notwendigkeit einer solchen umfassenden Gewässerschutzpolitik erschließt sich aus der vielfältigen und intensiven Nutzung der Wasserressource durch den Menschen. Bedingt durch Industrie und Landwirtschaft zählt Nordrhein-Westfalen zu den Bundesländern mit einem traditionell hohen Einfluss auf die Wasserressource. Einhergehend mit diesen grundsätzlichen Rahmenbedingungen stellen die vielen nordrhein-westfälischen Wasserversorgungsunternehmen Tag für Tag sicher, dass der Bevölkerung zu jeder Zeit qualitativ hochwertiges und mengenmäßig ausreichendes Trinkwasser zur Verfügung steht. Deswegen unterstützt die hier ansässige Wasserwirtschaft den nachhaltigen Gewässerschutz und die allgemeine Bewirtschaftungsplanung ausdrücklich.

Der Klimawandel ist dabei kein abstrakter Begriff mehr, sondern zeigt sich mit seinen unmittelbaren Folgen in den alltäglichen Herausforderungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung. In den letzten drei Jahren kann man in Nordrhein-Westfalen geringere Niederschlagsmengen, eine höhere Verdunstungsrate sowie eine weit unterdurchschnittliche Grundwasserneubildungsrate feststellen. Gleichzeitig belasten Starkregenereignisse die infrastrukturellen Kapazitäten der Wasserwirtschaft für kurze Zeiträume in einem besonders hohen Ausmaß. Die Wichtigkeit des Schatzes unter der Straße, wie die Infrastruktur der Wasserwirtschaft bezeichnet werden kann, wird anhand dieser Extremwetterereignisse anschaulich verdeutlicht. Entlastung kann durch eine verstärkte Entsiegelung von Flächen und durch die Gestaltung von mehr Wasserrückhalt in der Fläche geschaffen werden. Konkret bieten sich hierfür blaue und grüne Infrastrukturen an, die großflächig angebracht sowohl gegen die Folgen von Starkregenereignissen schützen als auch einen positiven Einfluss auf die Umweltbilanz und die Lebensqualität einer Kommune haben.

Ferner kann der dritte Bewirtschaftungsplan dazu dienen, konkrete Versorgungskonzepte für Situationen der Wasserknappheit weiterzuentwickeln. Durch den gesetzlichen Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch das novellierte Landeswassergesetz wurde bereits der begrüßenswerte politische Wille herausgestellt, die Trinkwasserversorgung in konkreten Situationen der Wasserknappheit zu priorisieren. Dennoch bedarf es einer weiteren Konkretisierung durch eine noch zu erstellende Verwaltungsvorschrift gemäß §37 Absatz 2 Satz 2 LWG. Grundsätzlich muss die nordrhein-westfälische Gewässerbewirtschaftung durch eine lückenlose Bilanzierung sämtlicher Grundwasserentnahmemengen im Abgleich mit dem nutzbaren Grundwasserdargebot vor einer möglichen Überbewirtschaftung geschützt werden.

Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Gewässerbewirtschaftung setzt einen starken dritten Bewirtschaftungsplan voraus. Hierfür müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen sichergestellt werden, damit eine Vollplanung aller Maßnahmen angestrebt werden kann. Im aktuellen Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans wird deutlich, dass fehlende Finanzmittel der zuständigen Behörden respektive der Maßnahmenträger ein zentrales Hemmnis bei der Erreichung der Bewirtschaftungsziele sind. Auch geht aus dem aktuellen Entwurf hervor, dass bis in das Jahr 2027 nicht alle Maßnahmen ergriffen und vollständig umgesetzt werden können. Im Sinne einer langfristigen Strategie im Gewässerschutz erscheint es demzufolge als sehr angebracht, dass sich die nordrhein-westfälische Landesregierung in Absprache mit den weiteren Bundesländern bei der Europäischen Union für eine über das Jahr 2027 hinausgehende Bewirtschaftungsplanung einsetzt.