Anpassung der bayerischen Wasserstoff-Tankstellen-Förderrichtlinie-Förderaufruf bis 31. März

04.10.21

Zum 1. März 2022 startet der erste Aufruf nach der Neuformulierung der bayerischen Wasserstoff-Tankstellen-Förderrichtlinie. Die Richtlinie wird in folgenden Punkten geändert: 

  • Sowohl öffentliche Wasserstofftankstellen als auch solche zur betriebsinternen Versorgung weiterhin förderfähig 
  • Gemeinsam mit der Betankungsinfrastruktur erhalten auch Anlagen zur klimaneutralen Wasserstofferzeugung und – im Falle der nichtöffentlichen Tankstellen – auch bis zu drei Wasserstoff-betriebene Nutzfahrzeuge oder Omnibusse einen Zuschuss. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Neufahrzeuge oder umgerüstete Bestandsfahrzeuge handelt. 
  • Für die betriebsinterne Versorgung von Wasserstofffahrzeugen sind auch mobile Tankstellenlösungen antragsberechtigt. 
  • Neben Elektrolyseanlagen nun auch Biomasse-basierte H2-Erzeugung entsprechend der Vorgaben der europäischen Richtlinie für die Nachhaltige Nutzung von Biomasse (Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001) förderfähig 
  • kein Druckniveau für die Betankung 

Die Bewerbungsphase im Rahmen des ersten Förderaufrufs endet am 31. März 2022

Den neuen Förderaufruf sowie weitere Informationen finden Sie hier

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeit*innen beim Projektträger Bayern Innovativ gerne zur Verfügung.