Richtlinie zur Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum

15.06.22

Mit der Richtlinie zur Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum unterstützt der Freistaat Projekte ausschließlich im ländlichen Raum in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken.  

Fördergegenstand sind zukunftsfähige Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz, d. h. mindestens zwei Themenfelder (z. B. Demografie, Kultur, Mobilität oder Tourismus) müssen im Projekt gleichrangig behandelt werden. 

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz in den genannten Regierungsbezirken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist. 

Weitere Informationen zur Richtlinie sowie zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte der Website des Bayerischen Finanzministeriums