Der Wassercent bewegt uns und viele Akteure der Wasserwirtschaft weiterhin und wird in zahlreichen Treffen thematisiert. Aktuell befasst sich die Verwaltungsebene mit seiner rechtssicheren und bürokratiearmen Einführung als Teil der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG). So berichtete es uns Herr Dr. Mikulla, Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft und Geologie im bayerischen Umweltministerium, in unserer letzten Sitzung der VKU AG Wasser am 7. Mai in Fürth. Die einfache Abwicklung soll durch ein digitales Wasserbuch sichergestellt werden, welches ein Teil der geplanten, vollständig digitalisierten Abwicklung von Wasserrechtsangelegenheiten ist.
Das Festsetzungs- und Erhebungsverfahren des Wassercents war auch ein wesentlicher Punkt im Praxis-Check, der im Mai durch den Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung (BüAb) durchgeführt wurde. Nachdem weiterhin keine verpflichtende Messung für alle Wasserentnahmen vorgesehen ist, haben wir als VKU-Landesgruppe Bayern acht gesellschaftlich übergreifende Verbände aus Kommunen, Wirtschaft und Naturschutz hinter dieser Forderung versammelt. Die Notwendigkeit von präzisen Wasserentnahme-Messungen haben wir sowohl durch eine Pressemitteilung öffentlichkeitswirksam kommuniziert als auch vehement im Praxis-Gespräch für Verbände vorgebracht.
Ein positives Ergebnis des Praxis-Checks ist, dass von Seiten des BüAb nun keine Ausnahme für die Entnahme aus Uferfiltrat vorgesehen wäre. Somit würde die Wasserentnahme hieraus, z.B. für industrielle Zwecke, wie Grundwasser behandelt werden und dem Wassercent unterliegen.
Als problematisch hingegen erachten wir die, vom BüAb neu eingebrachte, vorgeschlagene komplette Freistellung von Wasser- und Bodenverbänden für Bewässerungszwecke, selbst wenn diese auf Grundwasser zugreifen. Dies stellt eine einseitige Bevorzugung dar und führt zu weiteren Ungleichbehandlungen, auch innerhalb der Landwirtschaft. Zudem wird hier der eigentliche Zweck des Wassercents, nämlich der sparsame Umgang mit der Ressource Wasser, untergraben, da die Anreizwirkung des Kostensparens völlig entfällt.
Neben den Themen der Erfassung und Ausnahmetatbestände für den Wassercent ist für uns die zweckgebundene Verwendung ein ganz wesentlicher Punkt. Damit befasste sich die VKU AG Wasser Bayern in ihren letzten Sitzungen und hat daraufhin ein aktualisiertes Positionspapier zum Wassercent beschlossen. Darin wird ein detaillierter Vorschlag zur Ausgestaltung der Mittelverwendung für Wasserschutzmaßnahmen, sowohl qualitativ als auch quantitativ, ausgeführt. Das Aufkommen des Wassercents sollte zurück in die Wassergewinnungs- und ihre Einzugsgebiete fließen und dort von den Wasserversorgern unbürokratisch und eigenverantwortlich verwendet werden. Das Papier finden Sie im Mitgliederbereich unserer Webseite. Zu diesem und weiteren Punkten konnten wir uns mit Herrn Dr. Mikulla in der Sitzung in Fürth offen und vertrauensvoll austauschen.
So stellte Herr Dr. Mikulla einige Bereiche der geplanten BayWG-Novelle vor. Diese soll u.a. folgende Aspekte umfassen:
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Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung
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Digitales Wasserbuch und digitales Wasserrechtsverfahren
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Optimierung Wasserverbandsgesetz
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Verbesserung des bayernweiten Hochwasserschutzes
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Beschleunigung wasserrechtlicher Verfahren
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Modernisierung des Abwasserabgabenrechts
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Rechtsklarheit: Ausübung des Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr
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Kommunen mehr Flexibilität bei der Verwendung von Brauchwasser ermöglichen