Neuer Anlauf der Bundesnetzagentur
VKU kritisiert Pläne zur Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte

Die Bundesnetzagentur plant die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) bis 2028. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Maßnahme scharf und fordert die Beibehaltung der vNNE, bis ein adäquater Ersatzmechanismus etabliert ist. Versorgungssicherheit und Investitionsbereitschaft sind gefährdet.

16.05.25

© 

studio v-zwoelf/stock.adobe.com

VKU kritisiert Pläne zur Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. April einen Entwurf zur schrittweisen Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) vorgelegt. Diese sollen ab 2026 schrittweise abgebaut und bis Ende 2028 vollständig abgeschafft werden. Hintergrund der Maßnahme sind die neuen Kompetenzen der BNetzA im Zuge ihrer Unabhängigkeit und das Auslaufen der aktuellen Stromnetzentgeltverordnung. Ziel ist die Vereinheitlichung der Netzentgelte und die Vermeidung vermeintlicher Fehlanreize für dezentrale Einspeisung.

vNNE sind Zahlungen an Betreiber dezentraler, steuerbarer Erzeugungsanlagen wie KWK-Anlagen. Diese speisen Strom in niedrigere Spannungsebenen des Verteilnetzes ein und entlasten so die übergeordneten Netze. Die BNetzA sieht jedoch einen Wettbewerbsnachteil für zentrale Erzeuger und eine Verzerrung der Netzentgeltstruktur, da die heutigen Netzausbaukosten zunehmend unabhängig vom Einspeisepunkt seien.

Bereits 2017 wurden die vNNE durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) stark eingeschränkt: Volatile Einspeiser wie Wind- und Solarenergie erhalten seitdem keine vNNE mehr. Auch neue steuerbare Anlagen sind seit 2023 ausgeschlossen, während der Bestandsschutz für bestehende Anlagen bisher erhalten blieb.

Der VKU lehnt die Abschaffung der vNNE entschieden ab und fordert eine Beibehaltung der vNNE, bis ein Ersatzmechanismus etabliert ist, der die dezentrale Einspeisung, die netzdienliche Leistung und den Systemnutzen der Anlagen honoriert. Die BNetzA ignoriere die ursprüngliche Zielsetzung der vNNE, dezentrale Erzeugung gegenüber zentralen Erzeugern nicht zu benachteiligen.

Laut VKU gefährdet die Abschaffung der vNNE die Wirtschaftlichkeit steuerbarer Bestandsanlagen, insbesondere von KWK-Anlagen, und stellt somit ein Risiko für die Versorgungssicherheit dar. Zudem beeinträchtigt die Maßnahme die Planungs- und Investitionssicherheit, da viele Anlagen auf Grundlage der bestehenden Gesetzgebung und unter Einbeziehung der vNNE finanziert wurden. Angesichts der aktuellen Debatten um die Einführung eines Kapazitätsmarktes und der Neuaufstellung der allgemeinen Netzentgeltstruktur (AgNes) durch die BNetzA kommt der Vorschlag zur Unzeit.

Der VKU weist darauf hin, dass die erwartete finanzielle Entlastung von Netznutzern fraglich ist. Voraussichtlich führt der Wegfall netzdienlicher Einsätze sogar zu höheren Netzentgelten führen. Zudem müssten die Einnahmeausfälle über eine Erhöhung der Energiepreise kompensiert werden. Ansonsten würden sich die Einbußen negativ auf die Investitionsfähigkeit in Klimaschutzmaßnahmen und neue Kraftwerke auswirken.

Der VKU hat sich frühzeitig gegen die geplante Abschmelzung ausgesprochen und wird sich im Konsultationsverfahren mit einer Stellungnahme beteiligen. Die zentrale Forderung des Verbands lautet: Die vNNE dürfen erst abgeschafft werden, wenn ein geeignetes Ersatzinstrument etabliert ist, das die Vorhaltung dezentraler, netzdienlicher Leistung in gleichem Maße honoriert.