Verlängerung EU-Gasspeicher-Verordnung
VKU fordert mehr Flexibilität bei den starren Befüllungsvorgaben für Gasspeicher

Die starren staatlichen Vorgaben zur Befüllung für Gasspeicher haben dazu geführt, dass die Gaspreise im Sommer höher sind als im Winter während der Heizperiode. Der Markt signalisiert während der Sommermonate Gasknappheit und Marktteilnehmer haben keine wirtschaftlichen Anreize zur Befüllung der Gasspeicher. Die Folge sind steigende Gaskosten für alle Verbraucher. Der VKU fordert mehr Flexibilität.

10.04.25

© 

winyu/adobe/stock.com

Derzeit wird in Brüssel über die Verlängerung der EU-Gas-Speicher-Verordnung bis 2027 verhandelt – die Verordnung würde sonst Ende 2025 auslaufen. Die gesetzlichen Vorgaben für die Füllstände von Gasspeichern wurden während der Energiepreiskrise geschaffen und sollten die Versorgungssicherheit gewährleisten. Alle EU-Mitgliedstaaten mit unterirdischen Gasspeichern müssen diese bis zum 1. November zu 90 Prozent befüllen und auf dem Weg dahin Zwischenziele einhalten.

Die EU-Kommission hatte eine Verlängerung bis 2027 vorgeschlagen. Im Rat herrscht Uneinigkeit darüber, ob die starren Befüllungsvorgaben beibehalten oder mehr Flexibilitäten gewährt werden sollen. Auch im Europäischen Parlament wird dem Vorschlag der Kommission nicht unkritisch gefolgt.

Der VKU setzt sich gegenüber Rat und Parlament dafür ein, die starren Befüllungsvorgaben zu lockern. Rat und Parlament arbeiten derzeit an ihren Positionen. Spätestens nach der Sommerpause ist mit einer Einigung zu rechnen.

Probleme mit den starren Zielvorgaben

Gestiegene Gaspreise: Die aktuell starren staatlichen Vorgaben zur Befüllung für Gasspeicher haben dazu geführt, dass die Gaspreise im Sommer höher sind als im Winter während der Heizperiode. Diese kontraintuitive Situation am Gasmarkt führt dazu, dass der Markt während der Sommermonate Gasknappheit signalisiert und Marktteilnehmer keine wirtschaftlichen Anreize zur Befüllung der Gasspeicher haben (negativer Sommer/Winter Spread). Da dadurch der jahrzehntelang funktionierende Mechanismus der marktbasierten Gasspeicherbefüllung außer Kraft gesetzt wird, erhöht dies wiederrum den Druck, die Speicherziele durch staatlich organisierte Eingriffe sicherzustellen. Durch den möglichen regulatorischen Markteingriff ist mehr Spekulation im Markt (da klar ist, wenn der Marktmechanismus nicht funktioniert, greift im Zweifel der Staat ein) und die Gaspreise sind insgesamt gestiegen, zulasten aller Gaskäufer im Markt und damit auch aller Endkunden.

Kosten für Kunden steigen: Letztendlich werden alle Kosten eines regulatorischen Eingriffs über die sog. Gasspeicherumlage auf die Endkunden verteilt, was zu einer faktischen Verteuerung von Erdgas für Haushalte und Industrie führt. Im Kontext mit den steigenden CO2-Kosten für den Brennstoff Erdgas wird damit die Kilowattsunde Erdgas weiter verteuert. Eine Beibehaltung der starren Vorgaben stünde auch im Widerspruch zur Kommunikation der EU-Kommission, „funktionierende Gasmärkte“ zu schaffen.

Mehr Flexibilität notwendig: Die gestiegene Diversifizierung der Gasimporte weg von der russischen Abhängigkeit und der schnelle Ausbau der LNG-Infrastruktur mit entsprechenden LNG-Gasbezugsverträgen würden eine Flexibilisierung der starren Vorgaben rechtfertigen.

Lösung

Der VKU unterstützt den Vorschlag des Rats, mehr zeitliche Flexibilität bei der Befüllung der Speicher zu ermöglichen und den Raum für Spekulation zulasten der Gasverbraucher einzuschränken. Das 90-Prozent-Ziel sollte wie vorgeschlagen zu jedem Zeitpunkt zwischen Oktober und Dezember erreichbar sein. Ist dieses Füllziel einmal erreicht, sollte es auch wie vorgeschlagen nicht bis Dezember aufrechterhalten werden müssen. Die Zwischenziele sollten gestrichen werden.

Der VKU unterstützt auch den Vorschlag, dass Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bei ungünstigen Marktbedingungen vom Befüllungsziel abzuweichen. Fünf Prozentpunkte reichen aber nicht aus, um Flexibilität sicherzustellen. Eine Kernforderung des VKU ist, eine Reduktion um zehn Prozentpunkte vom ursprünglichen Ziel (90 Prozent) vorzunehmen.

Darüber hinaus empfiehlt der VKU, das Konstrukt der Gasspeicherbefüllungsvorgaben langfristig und grundsätzlich zu überarbeiten. Zum Beispiel könnten die Varianten einer teilweise staatlichen Bevorratung, die transparent kommuniziert werden müssen, oder ein vollständiges Zurück zum Marktmechanismus diskutiert werden.