Erneuerbare Energien
Biogaspaket unter Zeitdruck: Unklare Bedingungen vor der EEG-Ausschreibung
Mit dem Biogaspaket wollte die Ampel höhere Ausschreibungsmengen und mehr Flexibilisierung für Biogasanlagen ermöglichen – ein Schritt, den der VKU begrüßt hat. Doch ohne beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission bleiben die Rahmenbedingungen für die Ausschreibungsrunde am 1. Oktober weiterhin unklar.
08.09.25
Mit dem Biogaspaket wollte die Ampel höhere Ausschreibungsmengen und mehr Flexibilisierung für Biogasanlagen ermöglichen – ein Schritt, den der VKU begrüßt hat. Doch ohne beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission bleiben die Rahmenbedingungen für die Ausschreibungsrunde am 1. Oktober weiterhin unklar.

Biogaspaket unter Zeitdruck: Unklare Bedingungen vor der EEG-Ausschreibung
Am 1. Oktober steht die nächste EEG-Ausschreibungsrunde für Biomasse an. Aktuell ist jedoch noch nicht sicher, unter welchen Bedingungen bzw. nach welchen Kriterien diese Ausschreibung stattfindet. Denn die beihilferechtliche Genehmigung für entsprechende Gesetzesänderungen aus dem Februar steht noch immer aus.
Das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“, besser bekannt als „Biogaspaket“, ist auf Betreiben der Ampel-Regierung Ende Februar unter beihilferechtlichem Vorbehalt in Kraft getreten. Der VKU unterstützt das Gesetz (vgl. VKU-Stellungnahme vom Dezember 2024), da es einerseits die Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen besser absichert und andererseits vermehrte Anreize für deren Flexibilisierung bietet. Die Flexibilisierung von Kraftwerken ist ein wesentlicher Baustein für ein kostengünstigeres Gelingen der Energiewende.
Dass das Gesetz noch nicht beihilferechtlich genehmigt ist, ist angesichts der anstehenden Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen am 1. Oktober höchst bedauerlich. Liegt die Genehmigung bis zum 30. September nicht vor, finden die Ausschreibungen auf Basis der alten EEG-Fassung statt. Dies bedeutet u. a., dass statt eines Ausschreibungsvolumens von 813 MW nur 363 MW ausgeschrieben werden und dass Wärmeversorgungseinrichtungen im Zuschlagsverfahren noch nicht privilegiert werden. Zahlreiche Anlagen, die bis zum Jahresende aus der EEG-Förderung fallen und zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb eine Anschlussförderung benötigen, müssen auf Basis eines stark verknappten Volumens um die Förderung konkurrieren. Sollten sie keinen Zuschlag erhalten, hätte dies existenzbedrohende Auswirkungen.
Laut dem BMWE sind die Gespräche über die beihilferechtliche Genehmigung weit fortgeschritten. Ob die Genehmigung jedoch bis zum 30. September erteilt wird, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die konkreten Bedingungen der baldigen Ausschreibungsrunde sind entsprechend unklar.
Deshalb empfiehlt die Bundesnetzagentur betroffenen Unternehmen für die anstehende Ausschreibung Gebote sowohl entsprechend der bisherigen als auch der neuen Rechtslage vorzubereiten, da die entsprechende Rechtslage am Gebotstermin gilt.
Für Unternehmen bedeutet die aktuelle Situation einen erhöhten Arbeitsaufwand und eine größere wirtschaftliche Unsicherheit, die schlimmstenfalls zur Stilllegung von Anlagen führen könnte.
Verzögerungen wie hier beim Biogaspaket oder auch beim Solarpaket sorgen für Unsicherheit und Unverständnis bei Projektierern und in der gesamten Branche.
Der VKU setzt sich daher dafür ein, dass Beihilferecht bürokratieärmer auszugestalten und Gesetzesänderungen frühzeitig mit der EU-Kommission abzustimmen, um Planungssicherheit für Unternehmen und die Energiewende zu gewährleisten.