Düsseldorf/Köln, 11.03.2020. VKU NRW und BDEW NRW begrüßen den heute im Landtag NRW parteiübergreifend von CDU, FDP und SPD gefassten Beschluss des Antrags „Kohleausstiegsgesetz – Regelungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken anpassen“. Dieser Schulterschluss zwischen den Regierungsfraktionen und der SPD-Fraktion ist ein starkes Signal aus NRW nach Berlin.
Wir begrüßen ausdrücklich die im Antrag formulierten Forderungen an die Bundesregierung, Kraftwerksbetreiber für Stilllegungen auskömmlich zu entschädigen sowie wirksame Anreize für die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK durch einen erhöhten Kohleersatzbonus sowie eine höhere Grundförderung zu setzen. Dies ist entscheidend für den Investitionsschutz und die Rechtssicherheit sowie ein klares Bekenntnis zum Standort NRW. Zu begrüßen sind außerdem die Forderungen, freiwillige Ausschreibungen bis 2030 zu verlängern und angemessene Höchstpreise in den Auktionen zu gewährleisten.
Damit das Kohleausstiegsgesetz zum Gelingen der Energiewende in NRW und bundesweit beitragen kann, muss der Gesetzesentwurf nun dringend nachgebessert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass durch die Benachteiligung der Steinkohle kommunale Investitionen in erheblichem Maße entwertet werden und so Mittel für die anstehende Transformation vor allem einer klimafreundlichen Wärmeversorgung vor Ort fehlen.