Nach diversen Gesprächen mit den bayerischen Regierungsfraktionen im Laufe des letzten Jahres, stellten diese am 12. Dezember 2024 ihr Grundkonzept zum Wasserentnahmeentgelt vor. Leider entspricht dieses größtenteils nicht den Vorstellungen der VKU-Landesgruppe Bayern, wie wir in unserer daraufhin veröffentlichten Pressemitteilung deutlich machten.
So klingt der Ansatz einer „gerechten, fairen, einfachen und nachhaltigen“ Umsetzung zwar zunächst positiv, jedoch verstecken sich Ausnahmen und Ungleichheit im Detail. So werden weder alle Wasserentnahmen einbezogen, noch soll eine konsequente Messung dieser vollzogen werden. Letztlich spiegeln sich im Grundkonzept die Interessen und Forderungen aus Landwirtschaft und Industrie wider.
Um nochmals auf unsere Forderungen hinzuweisen, und auf die vielen Ungleichbehandlungen im Grundkonzept aufmerksam zu machen, hat die VKU-Landesgruppe Bayern Anfang des Jahres einen gemeinsamen Brief mit Bayerischem Gemeindetag und Bayerischem Städtetag an die Landtagsabgeordneten von CSU und Freien Wähler versandt. (Link zu Brief im Mitgliederbereich?) Die Antwort der Fraktionsvorsitzenden fällt leider ernüchternd aus, da nur die bekannten Punkte wiederholt werden und nicht auf unsere Bedenken und Inhalte eingegangen wird. Auch in der Bayerischen Gemeindezeitung erschien im Januar ein, auf dem Brief basierender, gemeinsamer Artikel.
Nach unseren Informationen findet derzeit der angekündigte Praxischeck durch den bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau, MdL Walter Nussel statt. Das Wasserentnahmeentgelt soll dann in das novellierte Bayerische Wassergesetz (BayWG) integriert werden bzw. zusammen in die Verbändeanhörung gehen.
Sprechen auch Sie weiterhin vor Ort mit Ihren Abgeordneten und Politikern, damit der Wassercent sinnvoll ausgestaltet wird. Denn: Eine Einführung des Wasserentnahmeentgelts auf die aktuelle Weise wird zu Konflikten führen, die lokal und regional zu lösen sind. Dafür stehen Wasserversorger und Kommunen nicht zur Verfügung.