Unsere Arbeit zum geplanten bayerischen Wasserentnahmeentgelt

23.04.24

Seit der Ankündigung von Umweltminister Thorsten Glauber Anfang März, dass ein Gesetzesentwurf zum bayerischen Wasserentnahmeentgelt noch im Sommer ins Kabinett soll, wird noch stärker über seine mögliche Ausgestaltung und die Verwendung der Mittel diskutiert. Verschiedenste Interessensgruppen formulieren ihre Vorstellungen und stellen Ansprüche. Auch wir hatten schon im Herbst 2023 eine Positionierung mit unserer Arbeitsgruppe Wasser verfasst und allen Mitgliedern Mitte März 2024 zur Verfügung gestellt. Am 21. März folgte zudem eine Pressemitteilung mit den wichtigsten Punkten:

  • Alle Wasserentnahmen, also auch die der Landwirtschaft, sind einzubeziehen, zu messen und zu kontrollieren.
  • Ausschließliche, zweckgebundene Verwendung für den vorsorgenden Wasserschutz und Transparenz bei der Mittelverwendung.
  • Minimale Verwaltungskosten und einfacher Vollzug.
  • Gleiche Abgabensätze für alle; keine Ausnahmeregelungen. Die, die Bevölkerung versorgende, kommunale Wasserwirtschaft darf gegenüber anderen Wassernutzungen nicht benachteiligt werden.

Kürzlich stattgefundene Gespräche mit Minister Glauber und dem Umweltministerium zeigen jedoch, dass die momentan geplante Ausgestaltung in den meisten Punkten von unseren Vorstellungen abweicht. In den nächsten Wochen sollen schriftliche Eckpunkte zum Wasserentnahmeentgelt folgen.

Neben unseren Gesprächen mit Politik und Verwaltung zum Wasserentnahmeentgelt, setzen wir uns weiterhin für einen vorsorgenden und ernsthaft durchgeführten Wasserschutz ein, da dieser die wichtigste Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern ist. Hierfür brauchen wir ausreichend geschützte Flächen, Schutz vor Einträgen, Wasserrückhalt in der Fläche und eine wirksame Verbrauchsmessung wie auch Kontrolle aller Wasserentnahmen. Auf diesen Punkten sollte, unserer Meinung nach, der Fokus der Staatsregierung liegen, und nicht auf einem neuen bürokratischen Instrument wie dem Wasserentnahmeentgelt.