Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) 2025 sind zum 1. April 2025 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen betreffen die Härtefallschwellen, Einführung von Maximal- und Minimalbeträgen und Änderungen der Förderpauschale. Zudem wird die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Benchmarking-Projekt gestrichen. Weiterhin von der Förderung ausgeschlossen sind Fernwasserversorger, Unternehmen in Privatrechtsform (außer bei 100%iger Beteiligung der Kommune) und Kommunen über 20.000 Einwohner.
Das bayerische Umweltministerium (StMUV) hatte zuvor einen Entwurf der RZWas 2025 in die Verbändeanhörung gegeben, an der sich die VKU-Landesgruppe Bayern beteiligt hat. Auf Basis der Anmerkungen unserer Mitglieder und unter Einbindung der AG Wasser haben wir eine Stellungnahme eingereicht. Insbesondere der oben erwähnte Förderausschluss bestimmter Unternehmen stößt auf viel Unverständnis. Die Wasserversorger, deren Anträge bewilligt wurden, berichten zudem, dass sie teils jahrelang auf die Mittel-Ausschüttung warten, was die Planung und Finanzierung erheblich erschwert.
Aufgenommen hat das StMUV unsere Forderung für eine fairere Vergütung von Verbundleitungen und deren Fördersatz und hat diese vor der Veröffentlichung der RZWas 2025 nochmals angepasst. Auch wurde angekündigt, dass derzeit ein Vorschlag für eine Förderrichtlinie für überregionale Wasserversorgungssysteme erarbeitet wird.