Neue Arbeitshilfen zu Wasserschutzgebieten und Sicherheit der Wasserversorgung

21.11.22

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat im letzten Jahr diverse Arbeitshilfen veröffentlicht, die derzeit teilweise durch Sie in der Praxis getestet werden. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick zur Musterverordnung Wasserschutzgebiete und der Arbeitshilfe “Sicherheit der Wasserversorgung in Not-, Krisen- und Katastrophenfällen”.

Musterverordnung Wasserschutzgebiete

Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat im Oktober 2021 eine aktualisierte Musterverordnung für Wasserschutzgebiete veröffentlicht, die bis September 2023 in der Praxis erprobt und dann überarbeitet wird. Diese soll den für die Ausweisung zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städten als Arbeitshilfe dienen. Die Musterverordnung ist eine Vorlage, in der ortsspezifische Details ergänzt werden müssen und andere Punkte angepasst werden können.

Eine erste Einschätzung haben Sie uns bereits kurz nach der Veröffentlichung im Herbst 2021 gegeben. Neben Aspekten des Ressourcenschutzes kamen auch Auswirkungen auf die Geothermie zur Sprache. Wir sammeln weiterhin Ihre Anmerkungen zur Musterverordnung für eine endgültige Stellungnahme Mitte 2023. Wir werden Sie dazu gesondert anschreiben, wobei Sie uns gerne jederzeit kontaktieren können, um uns Ihre Praxiserfahrungen mitzuteilen.

Die Verordnungsmuster für Wasserschutzgebiete findet sich auf der Webseite des LfU.

Arbeitshilfe “Sicherheit der Wasserversorgung in Not-, Krisen- und Katastrophenfällen”

Das LfU veröffentlichte im Juli 2022 eine Arbeitshilfe zur “Sicherheit der Wasserversorgung in Not-, Krisen- und Katastrophenfällen”. Sie enthält Hinweise zur Vorbereitung und zum Umgang mit verschiedenen Szenarien und wird durch mehrere Checklisten ergänzt. Sie soll insbesondere kleineren Wasserversorgern helfen, sich angemessen auf Not-, Krisen- und Katastrophenfälle vorzubereiten.

Die VKU LG Bayern arbeitete unter Mitwirkung der Mitglieder eine schriftliche Stellungnahme aus. Einerseits wurde die Unterstützung der Resilienz der Wasserversorgung im Freistaat begrüßt, andererseits wurde die Anwendbarkeit, insbesondere bei kleinen Wasserversorgern, in Frage gestellt. Kritisch zu sehen ist, dass sich der Freistaat nicht mehr nach 72 Stunden sondern scheinbar erst nach 5-7 Tagen, wie zur Notstromversorgung niedergeschrieben (S. 31), für weitergehende Versorgungsfragen zuständig zeigt. Im Rahmen der Energiewende legt nicht zuletzt dies nahe, jenseits von dieselbetriebener Notstromversorgung, regenerative Erzeugungsanlagen vor Ort in entsprechende Konzepte einzubeziehen und technisch auszustatten. Hierauf weist Anhang 2 teils mit hin.

Die Arbeitshilfe findet sich auf der Webseite des LfU.