Im Rahmen der Gespräche mit dem StMWi zu Schutzschirmen und kommunalen Unternehmen offenstehenden Hilfen wurden wir auf das, Ihnen vermutlich bekannte KfW Programm „Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (IKU) hingewiesen. Bei Interesse kommen Sie hinsichtlich des Ansprechpartners bei der KfW bitte auf uns zu.
Der IKU ermöglicht kommunalen Unternehmen (mindestens 50-prozentiger kommunaler Gesellschafterhintergrund) eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis zum 31.12.2023 erlaubt der IKU auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Kreditlaufzeit beträgt für investive Vorhaben bis zu 30 Jahre bei bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Betriebsmittelfinanzierungen können für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren bei bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 50 Mio. EUR je Vorhaben. Die Beantragung des Programms erfolgt über die Hausbank (Hausbankprinzip). Voraussetzung ist also, dass die Hausbank bereit ist, das Vorhaben zu begleiten sowie das damit verbundene Risiko zu tragen. Weitere Informationen zum Produkt finden Sie im „Merkblatt IKU“.