Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)

05.12.19

Am 19. November 2019 billigte das bayerische Kabinett den Entwurf eines Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG), welches darauf abzielt, „dem Freistaat ein gesetzliches Fundament für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel“ zu geben.

Bestandteile des Entwurfes sind etwa die Absenkung des CO2-Äquivalents der Treibhausgasemissionen je Einwohner bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990, um bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Freistaat zu erreichen. Darüber hinaus möchte man bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung erzielen. Bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus verbleibende Treibhausgase der Staatsverwaltung sollen durch entsprechende Klimaschutzmaßnahmen kompensiert werden können. Die Staatsregierung wird verpflichtet entsprechende Maßnahmen zur Erreichung der Minderungsziele zu verabschieden sowie eine Klimaanpassungsstrategie zu entwickeln. Zudem muss der Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz alle zwei Jahre den Ministerrat sowie den Landtag über den aktuellen Stand der Minderungen sowie der Kompensationen informieren.

Darüber hinaus findet der Aspekt der Klimaschutzes Einzug in verschiedene Fachgesetze, wie das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG), das Staatsforstengesetz (StFoG) oder das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG).

Für die Kommunen ergeben sich nach Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aus diesem Gesetzesentwurf Empfehlungen, aber keine neuen Verpflichtungen: „Die Kompetenzen der kommunalen Gebietskörperschaften bieten besondere Chancen, bürgernah und vor Ort zum Erreichen der Klimaschutzziele nach Art. 2 Abs. 1 und 2 beizutragen. Es wird empfohlen diese Chance zu nutzen, z.B. mit Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in eigener Regie“ (BayKlimaG, S. 18).

Die VKU Landesgruppe wird zum aktuellen Entwurf des Klimaschutzgesetzes der Landesregierung eine Stellungnahme abgeben. Wir laden unsere Mitgliedsunternehmen ein, uns dafür ihre Positionen zum Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen und schreiben diese hierzu gesondert an. Welche Aspekte sehen Sie kritisch für ihr Unternehmen oder an welcher Stelle bedarf es Ihrer Ansicht nach Änderungen?